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Ein Tier verloren oder gefunden?

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Ein Tier verloren oder gefunden?

Kantonale Meldestelle am nationalen Netz

Am 1. Oktober wird die Meldestelle für Findeltiere im Kanton Freiburg in Betrieb genommen. Diese verfolgt das Ziel, die Rückfuhrquote gefundener Tiere zu ihren Besitzern zu erhöhen. Eine zentrale Bearbeitung der Fund- und Vermisstanzeigen soll dies ermöglichen.

Von WALTER BUCHS

Gemäss einer am 1. April 2004 in Kraft getretenen Änderung des Zivilgesetzbuchs (ZGB) ist vorgeschrieben, dass die Kantone nach einer Übergangszeit eine Stelle bezeichnen, bei der alle gefundenen Tiere zu melden sind. Am vergangenen 26. April hat der Staatsrat das kantonale Veterinäramt offiziell zur administrativen Stelle ernannt. Es ist somit für die Verwaltung der Daten zuständig, die das Auffinden des Eigentümers eines gefundenen Tieres ermöglichen.

Fundmeldung ist obligatorisch

Wie Kantonstierarzt Fabien Loup an Donnerstag an einer Pressekonferenz bekannt gab, wird das Veterinäramt diese Tätigkeit nun am kommenden Montag aufnehmen. Dabei betonte er, dass diese Stelle als Plattform dient, rein administrativ tätig ist und keine Tiere bei sich aufnehmen kann. Unterstrichen wurde bei dieser Gelegenheit auch, dass eine Meldung obligatorisch ist, wenn jemand ein Haustier – sei es eine Katze oder einen Hund – gefunden hat.

Meldungen über gefundene Tiere können einerseits im Internet unter der Adresse www.gefundene-tiere.ch eingegeben werden. Andererseits stellen die Gemeinden, Polizeistellen, Oberämter, Tierarztpraxen, Tierheime und das Veterinäramt Formulare zur Verfügung. Die genannten Stellen werden die entsprechenden Unterlagen in den nächsten Tagen erhalten. Die elektronisch oder schriftlich eingegebenen Daten werden in einer zentralen Datenbank registriert. Die Internet-Plattform wird vom Tierschutzverlag Zürich betrieben, die dank Spenden aufgebaut werden konnte. Bis jetzt sind zehn Kantone angeschlossen; acht weitere werden es voraussichtlich nächstens tun.
Die Meldestelle nimmt natürlich auch die Anzeigen zu vermissten Tieren entgegen. Der Tierschutzverlag Zürich betreibt dazu im Internet unter www.entlaufene-tiere.ch eine weitere Datenbank. Vermisstmeldungen können analog den Fundanzeigen über das Internet oder schriftlich mittels Formular eingereicht werden. Findet der Eigentümer über die Datenbank oder aufgrund einer Information der Meldestelle das verlorene Tier wieder, so kann er es gegen Erstattung der Pensionskosten abholen.

Wie es in einer Mitteilung des Veterinäramtes weiter heisst, war eine Neuplatzierung von Findeltieren bis jetzt schwierig zu bewerkstelligen. Fundgegenstände – dazu zählten auch Tiere – können noch fünf Jahre nach dem Verlust vom Eigentümer zurückverlangt werden, gehen also erst nach Ablauf dieser Frist ins Eigentum eines Finders über. Mit der ZGB-Änderung wurde diese Frist für Haustiere nun auf zwei Monate verkürzt.

Zwischenstation Tierheim

Künftig erhält eine Finderin somit nach zwei Monaten von der Meldestelle die Mitteilung, ob der Eigentümer ermittelt werden konnte. Ist das nicht der Fall, kann die Finderin das Tier behalten oder es dem Tierheim schriftlich abtreten. Dieses kann seinerseits das Tier nun bereits nach zwei Monaten neu platzieren.

Meistens werden Hunde und Katzen bereits direkt nach dem Auffinden ins Tierheim gebracht. Im Kanton Freiburg ist das Tierheim «du Maupas» des Freiburger Tierschutzvereins in Cheyres (Broye) offiziell für die Entgegennahme der gefundenen Tiere zuständig. Ihm wurden im vergangenen Jahr 379 Katzen und 102 Hunde, davon 56 durch die Polizei, übergeben, wie Präsidentin Regula Schwarzenbach den Medien bekannt gab.

Gefundene Tiere: Internet: www.gefundene-tiere.ch; E-Mail: animauxtrouves@fr.ch Vermisste Tiere: Internet: www.entlaufene-tiere.ch; E-Mail: annonce@animal-perdu.ch

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