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Ein toter Hund, zwei Bestrafte

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Dieser Reitausflug endete traurig: Im Oktober letzten Jahres ritt eine 29-jährige Frau in Cugy aus, ihr Hund begleitete sie; er war nicht angeleint. Als sie einen Traktor kreuzten, scheute das Pferd – laut Strafbefehl der Staatsanwaltschaft hat der Traktorfahrer das Tier erschreckt. Das scheuende Pferd verängstigte den Hund, so dass dieser über die Strasse rannte und unter den Traktor geriet. Der Hund starb an seinen Verletzungen.

Je 200 Franken Busse

Die Reiterin hat daraufhin Strafanzeige eingereicht. Die Freiburger Staatsanwältin Liliane Hauser hat jedoch sowohl den 57-jährigen Traktorfahrer als auch die Reiterin mittels Strafbefehl verurteilt. Die Reiterin hat gegen das Hundehaltergesetz verstossen, weil der Hund nicht an der Leine war. Das kostet sie eine Busse von 200 Franken sowie Verfahrenskosten von 202 Franken. Der Traktorfahrer hat gegen die Strassenverkehrsregeln verstossen; auch er muss eine Busse von 200 Franken begleichen und Verfahrenskosten in der Höhe von 202 Franken tragen. njb

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