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Ein ungeheuerlicher Vergleich

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Mit grosser Bestürzung mussten wir in genanntem Artikel über den Hanfanbau in Kerzers und die damit verbundenen rechtlichen Schwierigkeiten folgendes Zitat von Jean-Pierre Egger zur Kenntnis nehmen: «Was aktuell geschieht, bezeichnet er als .» Zum Hanfanbau und -gebrauch kann man stehen, wie man will, aber die Probleme entlang der Grenze von Legalität und Illegalität in diesem Metier mit der Verfolgung von Menschen jüdischen Glaubens in der NS-Zeit zu vergleichen, ist schlichtweg eine Ungeheuerlichkeit. Ist sich Herr Egger bewusst, in was für eine Reihe er sich damit stellen möchte?

Judenverfolgung zu allen Zeiten hatte immer Tod und Vertreibung zum Ziel, im Massenmord an sechs Millionen Menschen unter den Nazis gipfelnd. Herr Egger reklamiert hier im Interesse seines Engagements für die Hanflegalisierung eine Jahrhunderte alte Leidensgeschichte für sich, die mit seinem Anliegen nicht das allergeringste zu tun hat, und verletzt dabei die Grenzen politischen Anstandes. Neben der Beleidigung der wirklichen Opfer erweist er damit seiner «Sache» einen ausgesprochenen Bärendienst. Als Anwalt sollte sich Herr Egger der Tragweite solcher Äusserungen bewusst sein, insofern wäre eine Entschuldigung oder zumindest eine Klarstellung seinerseits die mindeste Geste.

Ronald Herbig-Weil, ref. Pfr., Cordast Jean-Marie Juriens, kath. Pfr., Gurmels

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