Bern Der Bundesrat will nur noch gut integrierte Ausländerinnen und Ausländer einbürgern. So will er eine Niederlassungsbewilligung zur Voraussetzung für die Einbürgerung machen. Schon für diesen C- Ausweis müssen Ausländer in der Regel zehn Jahre in der Schweiz gelebt haben und eine gute Integration nachweisen. «Die Einbürgerung soll der letzte Schritt der Integration sein», erklärte Justizministerin Simonetta Sommaruga am Freitag vor den Medien. Urheberin dieses Konzepts ist die SVP, deren parlamentarische Initiative von den Kommissionen beider Räte angenommen worden ist. sda
Bericht Seite 16