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Eine Anerkennung mit Hindernissen

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Im revolutionären Jahr 1848–gerade erst hatte die Schweiz die Wirren des Sonderbundskrieges bewältigt und der Bundesstaat war aus der Taufe gehoben worden–war es der Schweiz als einzigem Staat in Europa gelungen, ein liberal-demokratisches Staatswesen zu gründen. Doch zur Gleichberechtigung der Juden konnten sich die Bundesstaatsgründer noch nicht durchringen. Die neue Bundesverfassung garantierte zwar Gleichheit vor dem Gesetz sowie das Recht auf freie Niederlassung innerhalb des Schweizer Staatsgebietes, jedoch ausdrücklich nur «Schweizer Bürgern christlicher Konfession».

In der Informationsbroschüre für die Schweizer Stimmbevölkerung sprachen die Verfassungsväter damals offen aus, wen eine solche Regelung beschränken sollte: «Man hatte hier vorzüglich im Auge, die Juden auszuschliessen, besonders mit Rücksicht auf die fremden, welche nicht ermangeln würden, auf zwischen der Schweiz und Nachbarländern bestehende Verträge sich zu berufen, welche festsetzen, dass die Bürger dieser Staaten den Eidgenossen gleich gehalten werden sollten.» Vor allem der radikal-liberale Jonas Furrer, der erste Bundespräsident der Eidgenossenschaft, hatte während der Verhandlungen zur neuen Bundesverfassung eine stramm judenfeindliche Linie verfochten.

Aussenhandel als Motor

 Praktisch bewahrte die antijüdische Ausschlussklausel in der Bundesverfassung die Autonomie der Kantone in Fragen der jüdischen Niederlassung. Dabei konnten sie den Juden nicht nur den festen Wohnsitz, sondern auch jeden Aufenthalt auf Kantonsgebiet verweigern. Dies galt auch für die etwa 3000 zu jener Zeit in der Schweiz wohnhaften Juden, die zwar offiziell als «Schweizer Juden» anerkannt waren, doch als blosse «Staatsangehörige» nicht zu den Vollbürgern gezählt wurden. Traditionell durften sie nur in zwei Dörfern im Aargau wohnen, in den «Judendörfern» Endingen und Lengnau.

 Diese rechtliche Situation begann für die Schweiz spätestens seit Ende der 1850er Jahre zu einem Problem zu werden. Insbesondere beeinflusste sie die Aussenpolitik des Landes. Es war die Zeit der bedeutenden Handelsverträge. Die Partnerstaaten machten der Schweiz den freien Zugang zu ihren Märkten von politischen Gegenleistungen abhängig. Eine zentrale Forderung war für gewöhnlich die rechtliche Gleichstellung der eigenen Bürger im Land des jeweiligen Vertragspartners. Hier geriet die Schweiz in Konflikte mit Staaten, die schon länger rechtlich zwischen Juden und Christen keine Unterschiede mehr machten–zunächst mit den USA und dann mit Frankreich.

Im Jahr 1855 gelang es der Schweiz zwar noch, mit den USA einen Vertrag abzuschliessen, der den Kantonen die Freiheit beliess, jüdische Amerikaner von der Niederlassung auszunehmen, doch Frankreich schliesslich machte 1862 die Gleichberechtigung seiner Bürger in der Schweiz zur Vorbedingung für die Aufnahme von Vertragsverhandlungen. Alle Versuche der Schweizer Unterhändler, die Gleichberechtigung der französischen Juden zumindest noch als Verhandlungspfand für französische Gegenleistungen–in erster Linie waren dies niedrigere Zölle für Schweizer Seidenbandwaren–einzusetzen, scheiterten. Frankreich zeigte sich dabei empört, dass die Schweiz versuche, Fragen der «hohen Moral» gegen Zolltarife einzutauschen.

Paradoxe Situation

Am Ende musste die Schweiz nachgeben. Im ersten Artikel des 1864 unterzeichneten Handelsvertrages garantierte die Schweiz allen Franzosen das Recht, ungeachtet ihrer Religionszugehörigkeit rechtlich wie die christlichen Schweizer behandelt zu werden. Nach langen Diskussionen, in denen auch ausgiebig die Frage erörtert wurde, inwieweit die Bundesregierung überhaupt dazu berechtigt sei, in Verträgen mit dem Ausland über die jahrhundertealte Autonomie der Kantone zu verfügen, wurde der Vertrag im September 1864 von den Eidgenössischen Räten schliesslich akzeptiert.

Nun stand die Schweiz aber vor der paradoxen Situation, dass die französischen Juden als französische Bürger in der Schweiz mehr Rechte genossen als die Schweizer Juden selbst. Um diesem offensichtlichen Missstand abzuhelfen, organisierte die Schweizer Regierung eine Abstimmung über eine Teilrevision der Bundesverfassung. Jede rechtliche Unterscheidung zwischen den christlichen und den jüdischen Schweizern sollte dahinfallen, so das Ziel des Bundesrates.

Auf den daraufhin geäusserten Einwand, man wolle sich vom Ausland keine Vorschriften über die eigenen Gesetze machen lassen, antwortete der prominente freisinnige Aargauer Ständerat Emil Welti, ein früher Förderer der Gleichstellung der Schweizer Juden: «Zum Wahren, Guten und Rechten darf man sich schon zwingen lassen. Der freie Wille allein hätte uns nicht so weit gebracht. Alle Fortschritte sind von tausend andern Umständen abhängig, welche dem moralischen Grunde nachhelfen, so auch hier.» Welti wurde ein Jahr später, 1867, in den Bundesrat gewählt.

Ein knappes Ja

Doch es gab auch politische Kräfte, die sich bis zuletzt gegen jede Änderung wehrten. Dazu gehörten vor allem die konservativen Innerschweizer Kantone sowie die beiden Basel, die als Grenzkantone vor einer «Überflutung» durch Elsässer Juden warnten. Sprachrohr der konservativen Kräfte im Nationalrat war der Luzerner katholisch-konservative Nationalrat Philipp Anton von Segesser, der wortgewaltig vor der Zerstörung der christlichen Zivilisation warnte, sollte man den Juden die gleichen Rechte gewähren.

Am 14. Januar 1866 wurde die Teilrevision der Bundesverfassung knapp angenommen. 53 Prozent der Stimmbevölkerung und 12,5 Kantone stimmten zu. Tendenziell nahmen die lateinischen Stände sowie die urbanisiert-protestantischen Kantone die Vorlage weitgehend an, die katholisch-konservativen Kantone lehnten mehrheitlich ab. Spitzenreiter war Zürich mit 93,9 Prozent Ja-Stimmen. Das Schlusslicht bildete Appenzell Innerrhoden mit nur 2 Prozent Ja-Stimmen.

Patrik Süess,37, ist Doktorand in Basel, unter anderem am Zentrum für Jüdische Studien. Er hat in Zürich abgeschlossen. Seine Lizenziatsarbeit befasste sich mit der Schweizer «Judengesetzgebung» Mitte des 19. Jahrhunderts.

 

Zum Wahren, Guten und Rechten darf man sich schon zwingen lassen. Der freie Wille allein hätte uns nicht so weit gebracht.

Emil Welti

Ständerat FDP Aargau (1857-1867)

Historische Minderheit: Die jüdische Gemeinde im Kanton Freiburg

I n der Stadt Freiburg lebten wohl schon im Mittelalter Juden, doch es gibt keine direkten Zeugnisse. In Romont und Murten jedoch sind Spuren nachgewiesen. Im 15. Jahrhundert lebten fünf jüdische Familien in der Stadt Freiburg. 1463 wurden sie vertrieben. Erst mit der Niederlassungsfreiheit kamen wieder Juden in die Stadt und gründeten 1895 die Gemeinde. Die Synagoge der Gemeinschaft steht seit 1905 an der Joseph-Piller-Strasse.

Die Israelitischen Kultusgemeinde wurde 1895 als privatrechtlicher Verein gegründet. Der Freiburger Religionswissenschaftler Jean-François Mayer stellt fest, dass der Kanton Freiburg nach Basel-Stadt der zweite Kanton gewesen sei, welcher der Kultusgemeinde im Kanton 1990 den öffentlich-rechtlichen Status verliehen habe. Bei der Volkszählung im Jahr 2000 wurden 138 Mitglieder der jüdischen Gemeinde gezählt. Mittlerweile ist diese Zahl gemäss dem Vorsteher der Gemeinde, Claude Nordmann, auf rund 80 gefallen. Zum bedeutenden Chanukka-Fest kämen rund 20 in die Synagoge. Der Grund für den Rückgang sind laut Mayer Todesfälle und Wegzüge. Das Bundesamt für Statistik geht aktuell von gegen 200 Personen jüdischen Glaubens im Kanton aus, wovon etwa die Hälfte in der Agglomeration der Stadt Freiburg lebt. In der ganzen Schweiz sind rund 17 000 Jüdinnen und Juden niedergelassen.

Innerhalb des Friedhofs St. Leonhard in Freiburg hat es seit 1912 einen jüdischen Bereich, auf dem auch Juden aus anderen Gemeinden nach den religiösen Vorschriften beerdigt werden. Dies entspricht den Zielen der Kultusgemeinde. Die Gräber dürften nicht aufgehoben werden. In der Regel findet pro Monat nur noch ein vollständiger Gottesdienst statt, der vom Rabbiner von Lausanne geleitet wird. Jeden Samstag, am traditionellen Sabbat, spricht ein Mitglied der Gemeinde die Gebete in der Synagoge. Die wenigen Kinder der Gemeinde werden einmal wöchentlich vom Rabbiner von Lau sanne unterrichtet. fca

 

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