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Eine bedingte Haftstrafe für Töfffahrer

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 Am 21. Juni 2013, es war ein Freitag, morgens um 7 Uhr durchquerte ein 20-jähriger Motorradfahrer Lentigny–mit 113 Sachen anstatt der erlaubten Geschwindigkeit von 50 Stundenkilometern. Das Bezirksgericht Saane hat den Mann gestern zu einer bedingten Haftstrafe von 13 Monaten verurteilt; die Bewährungsfrist läuft über drei Jahre. Zudem muss der Töfffahrer eine Busse von 1000 Franken bezahlen. Auf diese Strafe hatten sich der Freiburger Staatsanwalt Laurent Moschini und der Anwalt des Motorradfahrers, Bruno Charrière, im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens bereits im Voraus geeinigt. Laut den Statistiken, welche die Kantonspolizei Freiburg gestern vorgestellt hat (siehe Artikel Seite 5), machen die Töfffahrer mehr als die Hälfte der Fahrer aus, welche we- gen grober Geschwindigkeitsübertretung angezeigt werden.  bearbeitet von njb/FN

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