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Eine Freiheitsstrafe von 30 Monaten für eine ausgedehnte Diebestour

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Eine Freiheitsstrafe von 30 Monaten, davon 18 Monate unbedingt und 12 Monate bedingt – so lautet die Strafe, die das Strafgericht Sense gestern gegen einen Mann ausgesprochen hat. Dieser ist zwar noch nicht 20 Jahre alt, hat aber im letzten Jahr eine beachtliche kriminelle Energie entwickelt.

Allein oder in Gesellschaft von anderen hat er zwischen Juni und November 2018 eine Einbruchstour durch verschiedene Schweizer Städte absolviert. Seine Vorgehensweise war jeweils ähnlich: Er suchte sich ein Ein- oder Mehrfamilienhaus in einem Quartier aus und suchte eine günstige Einstiegsmöglichkeit. In Obstalden im Kanton Glarus kletterte er etwa via Fensterläden die Fassade eines Hauses hoch, gelangte so auf den Balkon und fand ein Fenster, das er aufbrechen konnte. Nur kurze Zeit später hat er auch die da­runterliegende Wohnung «besucht», wofür er das Badezimmerfenster einschlug.

In Düdingen, wo der Mann im November 2018 unterwegs war, drang er via eingeschlagenes Küchenfenster in ein Reiheneinfamilienhaus ein. Hier war er wohl nicht allein am Werk, wie es in der Anklageschrift heisst. Gegen zwei mutmassliche Mittäter laufen separate Verfahren. Da sie in Düdingen nichts Wertvolles fanden, versuchten sie es gleichentags in Kerzers. In einem Einfamilienhaus brachen sie wieder ein Fenster auf und beschädigten bei der Durchsuchung die Inneneinrichtung. Vom Kanton Freiburg reiste die Bande weiter in den Kanton Luzern, wo sie am Folgetag in ein Bauernhaus sowie in eine Wohnung einbrachen – mal durch das Fenster, mal durch die Balkontür. Die Tour führte sie weiter durch den Kanton Bern nach Wiedlisbach und Thun und dann nach Obwalden.

Geld und Wertgegenstände

Der Mann hatte mal mehr, mal weniger Glück mit der Ausbeute seiner Einbrüche: In einem Umzugshaus fand er zum Beispiel nichts Wertvolles. In einer anderen Wohnung liessen er und seine Kumpel Schmuck, Handtaschen, Goldbarren, Münzen, einen Laptop und Bargeld mitgehen. Das Diebesgut hat laut Anklageschrift einen Wert von mehreren Tausend Franken.

Das Gericht verurteilte den Mann gestern wegen bandenmässigen und gewerbsmässigen Diebstahls, mehrfacher Sachbeschädigung und mehrfachen Hausfriedensbruchs. Der Mann hat einen Grossteil seiner Taten gestanden. Deshalb hat das Strafgericht unter Leitung von Peter Rentsch den Fall in einem abgekürzten Verfahren verhandelt. Der Verurteilte befindet sich seit April 2019 in den Strafanstalten Bellechasse im vorzeitigen Strafvollzug. «Es tut mir leid», sagte er am gestrigen Verfahren und entschuldigte sich bei den Geschädigten.

Das Urteil enthält auch eine Landesverweisung. Nach Verbüssung der Strafe wird der Mann für zehn Jahre ausgewiesen. Er muss zudem für die Verfahrenskosten aufkommen und wurde verpflichtet, einem der Geschädigten 3935 Franken zu bezahlen.

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