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Eine geplante Reform sieht drei Gerichtskreise statt sieben Bezirksgerichte vor

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Drei Gerichtskreise statt der bisherigen Bezirksgerichte, ein neues Führungsorgan für sämtliche Gerichtsbehörden und die Konkretisierung von E-Justice: Diese Reformvorschläge macht ein Ausschuss für das Freiburger Justizwesen.

«Wollen wir ein paar Reförmchen oder etwas Ambitionierteres?» Die Frage beantwortete der Freiburger Generalstaatsanwalt Fabien Gasser an einer Medienkonferenz vom Mittwoch gleich selber: Der Kanton Freiburg plant eine umfassende Reorganisation seiner Gerichtsbehörden. Nach einer externen Analyse der Freiburger Justiz hat eine Steuerungsgruppe dem Staatsrat eine Reihe von Massnahmen vorgeschlagen und Prioritäten skizziert.

Wie Justiz- und Sicherheitsdirektor Maurice Ropraz (FDP) informierte, sei eine Reflexion über das Funktionieren der Justizbehörden Teil des letzten Regierungsprogramms gewesen. «Wir wollten ihre Effizienz verstärken.»

Ein Mandat zur Analyse über alle Behörden vom Kantonsgericht über die Bezirksgerichte bis zur Staatsanwaltschaft und die Friedensgerichte wurde dem Büro Ecoplan übertragen. Dazu wurde ein Steuerungsausschuss unter der Leitung von Ropraz und ein Projektausschuss unter der Führung der Vorsteherin des Amts für Justiz, Lise-Marie Graden, eingesetzt. 

Bericht mit Vorschlägen

Die beiden Ausschüsse haben gemeinsam einen Schlussbericht verfasst und diesen letzte Woche dem Staatsrat zur Kenntnis vorgelegt. «Der Bericht kam zum Schluss, dass die Freiburger Justiz allgemein gut und effizient arbeitet», so der Justizdirektor. Aber Ropraz sagte auch:

Wir wollen uns nicht auf den Lorbeeren ausruhen.

Deshalb hat die Steuerungsgruppe eine Reihe von Massnahmen vorgeschlagen, die zu einer weiteren Verbesserung des Funktionierens und der Effizienz führen sollen. Die Sicherheits- und Justizdirektion hat nun den Auftrag, die entsprechenden finanziellen, infrastrukturellen und gesetzlichen Auswirkungen zu prüfen und einen Umsetzungsplan zu erstellen. Dazu wird zu einem späteren Zeitpunkt der Staatsrat und dann auch der Grosse Rat Stellung nehmen.

«Ich bin optimistisch, dass im Verlauf dieser kommenden Legislatur einiges realisiert wird», sagte Ropraz. Einige kleinere Massnahmen könnten schon sehr bald durch die Gerichtsbehörden selber umgesetzt werden. Für gewisse gesetzliche Anpassungen rechnet Ropraz mit einem Verfahren von einem bis anderthalb Jahren, und wo neue Gebäude gebaut werden müssen, dauere es entsprechend länger. Die Digitalisierung der Justiz solle im Zeithorizont 2025 bis 2027 zu einem grossen Teil realisiert sein.

Norden, Zentrum, Süden

Eine prioritäre Massnahme ist die Zusammenführung von Gerichtsbehörden. Dazu gehört als wesentliche Neuerung die Zusammenführung der erstinstanzlichen Gerichte. Die bisherigen Bezirksgerichte und die Friedensgerichte sollen von den Bezirksgrenzen losgelöst und in drei neuen Gerichtskreisen vereint werden: einem Kreis für die Bezirke Sense, See und Broye, einem für den Saanebezirk und einem für die südlichen Bezirke Greyerz, Glane und Vivisbach. Diese Gerichtsbezirke würden vergleichbare Einwohnerzahlen abdecken: 112‘000 im Norden, 106‘000 im Zentrum und 97‘000 im Süden.

«Im interkantonalen Vergleich sind die heutigen Freiburger Einheiten zum Teil sehr klein», sagte Fabien Gasser. Durch grössere Einheiten könne man die Aufgaben besser verteilen, Personen besser anhand ihrer Kompetenzen einsetzen und die Stellvertretungen erleichtern.

Bei dieser Reorganisation werde gewiss die Frage der Bürgernähe auftauchen, ist sich Gasser bewusst. Es handle sich bei den Gerichtsbehörden aber um keinen Alltagsdienst, als Bürger habe man höchstens punktuell mit ihnen Kontakt. Eine ähnliche Aufteilung hat auch die Polizei vorgenommen und dabei gute Erfahrungen gemacht.

Bei der Zusammenführung ist auch die Schaffung eines vereinigten Strafgerichts vorgesehen. Schliesslich soll es in Zukunft eine einzige kantonale Schlichtungskommission für Mietsachen geben. 

Neues Führungsorgan

Eine zweite wesentliche Neuerung soll die Schaffung eines kantonalen Führungsorgans für die Gerichtsbehörden sein. Johannes Frölicher, Kantonsrichter und Präsident des Justizrats, machte auf eine Reihe von Aufgaben aufmerksam, welche bis jetzt jede Gerichtseinheit für sich ausführte, etwa das Personalwesen oder die Buchhaltung.

«Das Führungsorgan übernimmt die Alltagsorganisation», betonte Frölicher. «So können sich die Richter ihrer eigentlichen Aufgabe widmen.» Der Vorschlag stand im Raum, der Justizrat solle die Funktion des Führungsorgans übernehmen, so Frölicher. Man habe aber festgestellt, dass dies nicht die Rolle des Justizrats als Aufsichtsbehörde sei: «Es gäbe ein Problem mit der Unabhängigkeit.» Das künftige Führungsorgan solle durch die Ebenen des Kantonsgerichts, der erstinstanzlichen Gerichte und die Staatsanwaltschaft vertreten sein. 

Die Massnahme der Digitalisierung ist durch das Projekt E-Justice bereits in Angriff genommen worden. Es sei jedoch ein «enormes Programm», so Frölicher, das noch viel Zeit und viele Ressourcen erfordere.

Weitere Massnahmen

Diverse Zuständigkeiten sollen überprüft werden

Neben den drei prioritären Reformen mit der Zusammenlegung der Gerichtsbehörden, der Einsetzung eines Führungsorgans und der Umsetzung von E-Justice hat der Steuerungsausschuss dem Staatsrat eine ganze Reihe weiterer, kleinerer Massnahmen vorgeschlagen. Ein Teil davon dürfte dem Führungsorgan übertragen werden. Dieses könnte etwa als zentrale Personalbehörde dienen und auch für Personalmassnahmen und Weiterbildung bei Gerichtsbehörden zuständig sein. Auch eine Zentralisierung der Buchhaltung ist vorgesehen. So kommt es heute vor, dass sich Gerichte und Staatsanwaltschaft gegenseitig Rechnungen ausstellen. Auch eine Verbesserung der Transparenz und eine Harmonisierung der Berichte in Zusammenarbeit mit dem Justizrat könnte eine Aufgabe des Führungsorgans sein. Weiter wird ein Austausch von Best Practices angestrebt. 

An der Medienkonferenz wurde aber auch eine Reihe von Massnahmen vorgeschlagen, die unabhängig vom Führungsorgan sind. So soll die gerichtsunabhängige Einheit, die Wanderrichter, beibehalten werden. Die Friedensgerichte könnten umbenannt werden, da vor allem die französische Bezeichnung keinen direkten Hinweis darauf gebe, dass es sich bei ihnen um eigentliche Gerichte handelt. Ebenfalls Massnahmen werden vorgeschlagen im Zusammenhang mit dem Problem der externen Platzierung von Minderjährigen, wo die Begleitung ungenügend sei. Und auch der Sozialdienst des Jugendgerichts ist im Visier.

Weitere Vorschläge beziehen sich auf die Schaffung einer zentralen Anlaufstelle, eine Poollösung für administratives Personal und die Vereinfachung des Zugangs zu Informationen für alle Gerichtsbehörden, was unter anderem auch die Medien betrifft. Ebenfalls vorgeschlagen sind eine kantonale Mediationsstelle sowie die Ausweitung des Mediationsverfahrens auf weitere Bereiche der Justiz. 

Zudem ist die Ausweitung der Aufsichtsaufgabe des Justizrats auf die Oberämter ein Thema. Die Zuständigkeiten der Friedensgerichte sollten überprüft werden, genauso wie jene des Wirtschaftsstrafgerichts. Schliesslich wird ein automatischer Informationsaustausch zwischen Schlichtungsbehörden für Mietsachen angeregt. uh

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