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Eine Gesetzeslücke sorgt für Ärger

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Anna Bielmann aus Rechthalten weiss bald nicht mehr weiter. Für die Halterin von Herdenschutzhunden geht der Ärger, der Anfang des Sommers begonnen hatte, im gleichen Rahmen weiter: Ihre Hunde sind in diesen Tagen von den Alpen heruntergekommen und leben wieder auf ihrem Hof im Moosholz in Rechthalten. Sie werden also wieder bellen, wenn ein Spaziergänger, Jogger oder Velofahrer auf dem Fussweg unterhalb ihres Hofes vorbeigeht, und werden auch nachts wieder Laut geben, wenn sich ein Wildtier dem Stall nähert, in dem sie mit den Schafen leben.

Beschwerden wegen Gebell

Zur Erinnerung: Einwohner von Rechthalten hatten im Frühling eine Petition gegen das Hundegebell unterzeichnet. Über 110 Unterschriften waren zusammengekommen. Dies, weil die Einwohner sich durch den Lärm belästigt fühlten. Mehrere Treffen zwischen der Hundebesitzerin, dem Gemeinderat, betroffenen Bürgern, dem stellvertretenden Kantonstierarzt sowie einem Spezialisten für Herdenschutzhunde hatten wenig gebracht. Als bauliche Massnahme haben Anna und Rolf Bielmann mit einem zusätzlichen Zaun mehr Distanz zum Wanderweg, der über ihr Privatland führt, geschaffen. Sie haben sich bereit erklärt, die Hunde nachts zeitweise in den Stall einzuschliessen, damit sie ruhiger sind.

Zonenkonform oder nicht?

Bei den Diskussionen um das Lärmproblem wurde Anna Bielmann vorgeworfen, sie führe eine gewerbemässige Hundezucht in der Landwirtschaftszone. Gemäss der Freiburger Auslegung der geltenden Gesetzgebung müsste eine solche Hundezucht in die Gewerbezone verlegt werden. «Unsere Hunde werden aber im Schafstall geboren und müssen mit den Schafen oder Ziegen leben, damit sie zu einer Familie zusammenwachsen», erklärt sie. Deshalb könne man die Hundeaufzucht und den Landwirtschaftsbetrieb nicht trennen.

Juristisch sei es möglicherweise durchaus legitim, das geltende Gesetz auf diese Weise auszulegen, sagt dazu Felix Hahn von der Fachstelle Herdenschutz Schweiz. Praktisch sei es aber unsinnig, die Ausbildung von Schutzhunden, die zwingend an die Landwirtschaft gebunden sei, mit anderen Hundezuchten gleichzustellen. «Es ist sogar eine Auflage des Bundes, dass Herdenschutzhunde in ständigem Kontakt mit den zu beschützenden Nutztieren aufgezogen und gehalten werden.»

Der Passus, auf den sich die Behörden beziehen, sagt aus, dass man von einer gewerbsmässigen Hundezucht sprechen kann, wenn der Züchter damit Gewinn erzielt. «Natürlich wird Anna Bielmann für ihre Arbeit mit den Hunden entschädigt», hält Felix Hahn fest. Der Kanton Freiburg sei bei der Interpretation des Gesetzes ein Spezialfall. «Kein anderer Kanton zieht die gleichen Schlüsse, was Einordnung der Aufzucht von Schutzhunden betrifft.» Er nimmt an, dass die geltende Gesetzgebung mit der Zeit angepasst wird, weil sich seit der letzten Revision die Gegebenheiten geändert haben. Bis das aber so weit ist, bleibt die Situation für Anna Bielmann schwierig.

Alle Interessen abwägen

Nicolas Bürgisser bestätigt, dass das Oberamt Sense zurzeit prüft, ob eine Zucht von Herdenschutzhunden mit Lärmemissionen in der Landwirtschaftszone und in der Nähe eines Dorfes mit vielen Anwohnern zonenkonform ist. «Wir haben aber noch kein Verfahren eröffnet, und darum möchte ich auch nicht Stellung nehmen, ob die Zonenkonformität gegeben ist oder nicht.»

Angesichts der Beschwerden wegen des Hundegebells müsse er als Oberamtmann eine Gewichtung aller Interessen vornehmen. «Die Frage ist: Welches Interesse ist wichtiger, die Ruhe der Anwohner oder die Zucht der Herdenschutzhunde? Diese Gewichtung erstellen wir zurzeit.»

Nicolas Bürgisser widerspricht der Aussage des Herdenschutzfachmanns, dass Freiburg die Gesetze anders interpretiere als andere Kantone: «Bis jetzt hat kein einziger Kanton juristisch sauber definiert, ob eine solche Haltung zonenkonform ist», hält er fest. Freiburg habe für das ganze Kantonsgebiet noch keine Aussage betreffend Zonenkonformität gemacht. «Uns fehlt eben ein Präjudizfall. Dies gilt für die ganze Schweiz, wir haben lange gesucht.» So sieht es auch Peter Maeder, Generalsekretär von Staatsrätin Marie Garnier: Der Oberamtmann müsse den Fall in erster Instanz beurteilen. «Bei einem Rekurs müsste dann das Gericht klären, ob die Zucht dieser Hunde zum Bereich Landwirtschaft gehört oder nicht.»

Hunde verkaufen?

Wie es weitergeht, weiss Anna Bielmann nicht. Wenn ihr in Rechthalten verboten würde, Herdenschutzhunde zu halten, dann müsse sie die Tiere in andere Kantone weggeben. Felix Hahn betont, dass verkäufliche Herdenschutzhunde aus dem Bundesprogramm in anderen Kantonen platziert würden, wenn in Freiburg Zucht und ein effizienter Einsatz im Sinne des Bundes nicht möglich sein sollten.

«Dann gibt es im Kanton Freiburg bald keine Herdenschutzhunde mehr», ist Anna Bielmann überzeugt. Und wo kein Hund mehr die Herde bewache, werde sich der Wolf bald jede Nacht an den Nutztieren gütlich tun. Sie appelliert deshalb an die Politik: «Die Hunde sind nur 100 Tage auf der Alp, die restlichen 260 sind sie Tag und Nacht bei den Schafen – das müssen sie, um ihren Hüteinstinkt nicht zu verlieren.» Sie lädt die Staatsrätin zu einem Augenschein auf ihrem Hof ein.

«Andere Kantone berücksichtigen die Gutachten und Empfehlungen der Fachstelle Herdenschutz Schweiz mehr als der Kanton Freiburg.»

Felix Hahn

Fachstelle Herdenschutz Schweiz

Weitere Probleme: Gesetze sind noch nicht angepasst

D ie Zonenkonformität ihrer Hundezucht ist nicht das einzige Problem von Anna Bielmann. Sie fühlt sich in weiteren Bereichen von den kantonalen Behörden alleine gelassen. «Wenn der Kanton Freiburg uns Herdenschutzhundehalter und -züchter nicht unterstützt, sehe ich schwarz für unsere Tiere auf den Alpen», hält sie fest.

Gesetze hinken nach

Ein Teil des Problems sind die Gesetzgebungen auf Bundes- und Kantonsebene: Der Bund hat 2013 die Organisation und Förderung des Herdenschutzes in der Jagdverordnung neu geregelt. In vielen kantonalen Gesetzen betreffs Hunde seien diese eidgenössischen Vorgaben noch nicht vollzogen, sagt Felix Hahn von der Fachstelle Herdenschutz Schweiz. Diese Fachstelle hatte vom Bundesamt für Umwelt das Mandat erhalten, das nationale Herdenschutzprogramm umzusetzen.

Peter Maeder, Generalsekretär von Staatsrätin Marie Garnier, bestätigt, dass diese Rechtsunsicherheit auch im Kanton Freiburg noch herrsche. Im neuen kantonalen Hundegesetz würden aber Anpassungen im Bereich Herdenschutz aufgenommen, sagt er. Einzelne Bestimmungen für Herdenschutzhunde sollen aufgrund ihrer besonderer Funktion angepasst werden. «Wir sind dabei, die eidgenössischen Vorgaben umzusetzen.» Das neue Gesetz war vom 15. Juni bis zum 15. September 2015 in der Vernehmlassung. Der Grosse Rat wird Anfang 2016 darüber beraten. «Bis zur nächsten Saison, in der Herdenschutzhunde zum Einsatz kommen, sollte es in Kraft sein.»

Ein weiteres Hindernis für Herdenschutzhundebesitzer: Im erläuternden Bericht zur Jagdverordnung verweist der Bundesrat auf Richtlinien, die unter anderem Details der Aufgaben und Zuständigkeiten von akkreditierten Zuchtvereinen erläutern sollen. Bericht und Richtlinien bilden die Basis für das Herdenschutzprogramm des Bundesamtes für Umwelt. Dieses sieht vor, Viehhalter fachlich und finanziell und vor allem präventiv zu unterstützen, ihre Herden gegen Grossraubtierübergriffe zu schützen.

«Das erste Problem ist, dass diese Richtlinien erst als Entwurf existieren und frühestens im Frühling 2016 definitiv vorliegen», erklärt Felix Hahn. Das zweite Problem sei, dass der Bund in der Richtlinie nur Aspekte abschliessend regeln könne, die in seiner Zuständigkeit lägen. Viele Aspekte der Hundehaltung wie auch das eigentliche Ergreifen von Herdenschutzmassnahmen liege jedoch in der Kompetenz der Kantone. Der Bund könne nur Empfehlungen abgeben. «Inwiefern die Kantone diese berücksichtigen, oder eben mehr oder weniger zielführende eigene Lösungen vorziehen, ist sehr unterschiedlich», führt Felix Hahn aus. Die Fachstelle habe die Erfahrung gemacht, dass andere Kantone ihre Gutachten und Empfehlungen stärker berücksichtigen als Freiburg.

Dieser Vorwurf erstaunt die Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft. «Die Fachstelle ist Mitglied der Begleitgruppe Wolf, die alle interessierten Kreise – Umwelt, Tierhalter, Alpwirtschaft, Tourismus – und die kantonalen Amtsstellen vereint», sagt Generalsekretär Peter Maeder. Möglicherweise habe man die Fachstelle im einen oder anderen Fall von Bissen durch Herdenschutzhunde nicht miteinbezogen. «Dies aber nur, weil wir im kantonalen Veterinäramt selbst ausgewiesene Fachleute für das Hundewesen haben.»

Und noch bei einem weiteren Punkt fällt das Urteil der Fachstelle Herdenschutz über die kantonalen Behörden negativ aus: «In allen anderen Kantonen ist die Beratung von Viehhaltern in Bezug auf den Schutz vor Raubtieren kostenlos. Der Kanton Freiburg verrechnet den Landwirten gemäss einem Schreiben von diesem Frühling die üblichen Tarife der Beratungsstelle in Grangeneuve. Dies dürften wohl rund 60 Franken pro Stunde sein», sagt Felix Hahn.

Peter Maeder bestätigt, dass die Beratung kostenpflichtig ist. «Wir handeln hier nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung», erklärt er. «Wenn andere Landwirte sich von den Fachleuten in Grangeneuve beraten lassen, zahlen sie auch dafür.» Es könne gut sein, dass andere Kantone eine andere Haltung bei Herdenschutzberatung haben. im

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