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Eine Neueinteilung der Wahlkreise ist nötig

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Unter den Optionen, die der Staatsrat im Rahmen des Berichts über die territoriale Gliederung getroffen hat, figuriert auch die Neueinteilung der Wahlkreise. Die Regierung will diese rasch in Angriff nehmen, wie Staatsrat Pascal Corminboeuf am Montag vor den Medien bestätigt hat. Seit 2004 befindet nämlich das Bundesgericht im Interesse der Rechtssicherheit, dass ein natürliches Quorum von über zehn Prozent grundsätzlich nicht mehr mit dem Verhältniswahlsystem zu vereinbaren ist.

Seit die Zahl der Grossräte im Kanton Freiburg von 130 auf 110 reduziert wurde und kleinere Bezirke punkto Bevölkerungswachstum mit den grösseren nicht mehr mithalten können, gibt es ein Problem im Kanton Freiburg: Bei den Grossratswahlen 2006 musste eine Partei im Glanebezirk mindestens 11,11 Prozent der Listenstimmen erreichen, um mindestens ein Mandat zu erhalten. Im Vivisbachbezirk waren es gar 14,28 Prozent, während das Quorum im Wahlkreis Saane-Land bei 4,16 Prozent lag.

Änderung für 2016

Laut Staatsrat Corminboeuf will die Regierung nun dieses Problem schnellstmöglich beheben und das Gesetz entsprechend anpassen. Dies soll für die Wahlen 2016 geschehen. Ob Glane- und Vivisbachbezirk zu einem Wahlkreis werden oder ob eine andere Lösung in Betracht gezogen wird, ist momentan noch völlig offen.

Die Wahlen im kommenden Jahr werden noch nach dem heutigen System mit acht Wahlkreisen durchgeführt. Der Grosse Rat hat im September ein entsprechendes Gesetz auf Antrag des Staatsrates gutgeheissen. wb

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