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«Eine versteckte Steuer»

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Seit fast zwanzig Jahren ist das Amt für Strassenverkehr und Schifffahrt als öffentlich-rechtliche Anstalt organisiert. Jährlich liefert es einen finanziellen Beitrag an die Kantonskasse ab. CVP-Grossrat Eric Collomb (Lully) freut sich in einer Anfrage an den Staatsrat über die Entwicklung des Amts für Strassenverkehr: Dank der stetig wachsenden Anzahl Fahrzeuge im Kanton Freiburg habe das Amt immer mehr zu tun. Das Amt, das Fahrzeuge prüft und neue Fahrzeuge zulässt, habe diese Mehrarbeit bestens gemeistert, lobt Collomb.

Das Amt liefert dem Kanton jeweils einen Pauschalbetrag ab. 1997 belief sich dieser auf eine Million Franken; dies entsprach 11,3 Prozent der Gebühren, welche das Amt erhoben hatte. 2014 betrug der Pauschalbetrag 2,45 Millionen Franken; das waren 16,7 Prozent aller Gebühren. «Der Betrag kann klar als versteckte Steuer bezeichnet werden», schreibt Collomb. «Denn eine Gebühr sollte die tatsächlichen Kosten decken.» Collomb will nun vom Staatsrat wissen, ob der Jahresbeitrag noch weiter erhöht werde und ob dies durch höhere Gebühren oder einen Abbau des Angebots finanziert werde.

Auch der Staatsrat lobt in seiner Antwort das freiburgische Amt: Kein anderes Strassenverkehrsamt in der Schweiz sei so effizient und erhebe gleichzeitig so tiefe Gebühren. Der Leistungsvertrag zwischen Amt und Kanton lege für 2011 bis 2015 eine Abgabe von 2,5 Millionen Franken fest. Im Rahmen des Struktur- und Sparmassnahmenprogramms sei der Beitrag für 2015 auf 2,8 Millionen und für 2016 auf 3 Millionen angehoben worden.

Zurzeit werde der Leistungsauftrag 2016 bis 2020 ausgearbeitet. Dabei werde die Höhe des Beitrags überprüft; «sowohl die Bedürfnisse des Amts im Hinblick auf seine Investitionsvorhaben wie auch die finanziellen Zukunftsaussich- ten des Staates sollen berücksichtigt werden», schreibt der Staatsrat. In der jetzigen Situation sollte es nicht nötig sein, die Gebührentarife anzuheben. Zudem sei es dem Staatsrat wichtig, dass das Strassenverkehrsamt sein hohes Leistungsniveau halten könne. njb

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