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Einfluss des Kormorans wird geprüft

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Die Freiburger Grossräte beschäftigten sich in der Vergangenheit mehrmals mit den Kormoranen und ihrem Einfluss auf den Fischbestand in den Seen. Nun hat der Staatsrat seine Antwort auf eine Motion von Grossrat Jean-Daniel Chardonnens (SVP, Fétigny) sowie auf einen Auftrag von Chardonnens und neun Mitunterzeichnern publiziert.

Die Motion ersuchte den Staatsrat, sämtliche ihm zur Verfügung stehenden Mittel zu nutzen, um die Kormoranbestände im Kanton Freiburg und insbesondere auf dem Neuenburgersee effizient zu regulieren. Weiter bat Chardonnens den Staatsrat, sich an den Bund und die Partnerkantone zu wenden, um eine geeignete und umfassende Lösung für das Problem zu finden. Zudem solle der Staatsrat alles daran setzen, die Fischfauna wieder aufzubauen.

Gutachten in Auftrag gegeben

In seiner Antwort gibt der Staatsrat an, dass der Ertrag der Berufsfischerei im Neuenburgersee zwischen 2016 und 2018 um 65 Prozent sank. Das sei im Wesentlichen auf den kleineren Fangertrag beim Felchen zurückzuführen, dem für die Berufsfischerei wichtigsten Fisch. Jedoch sei der Grund für diesen Rückgang aus wissenschaftlicher Sicht nicht formell ermittelt. Der Staatsrat sieht nicht allein den Kormoran als Verantwortlichen. Stattdessen nennt er mehrere mögliche Faktoren für den niedrigeren Fangertrag: unter anderem ungünstige Reproduktionsbedingungen, die Nährstoffarmut im See, den Anstieg der Seewassertemperatur infolge der jüngsten Hitzewellen, eine höhere Mortalität in den jungen Alterskategorien und einen starken Druck durch Feinde wie den Kormoran.

Zudem sei nicht bekannt, welchen Einfluss der Kormoran auf die Bestände der übrigen Fischarten des Sees hat. Damit die Fischfauna, wie es Chardonnens verlangt, wieder instand gestellt werden könne, müssten der Umfang und die Ursache der Schäden bekannt sein. Zwei Gutachten sollen hierzu Erkenntnisse liefern. Bereits in Arbeit sei ein Gutachten zum Versenken von Fischabfällen im Neuenbur­gersee durch die Berufsfischer. Es soll prüfen, ob diese «in den Seen der Westschweiz ausnahmsweise erlaubte Praxis» die Entwicklung der Kormoranbestände begünstigt. Ein zweites Gutachten solle vertiefte Kenntnisse zum Umfang der Schäden durch Kormorane an Fischereigeräten sowie zur Ernährung der Art liefern.

Der Staatsrat erinnert daran, dass sich die drei Konkordatskantone Freiburg, Waadt und Neuenburg derzeit mit einem Änderungsentwurf des Konkordats über die Jagd auf dem Neuenburgersee befassen. Diese Änderung sehe vor, die Jagd auf den Kormoran auf dem Neuenburger- und dem Murtensee zu öffnen (die FN berichteten), und solle 2020 in Kraft treten. Zudem solle durch eine Änderung der Jagdverordnung ein Spezialjagdpatent für die Berufsfischer geschaffen werden. Diese dürften dann in der Nähe ihrer Netze Abschüsse machen, um ihr Material zu schützen. Zusätzlich seien den Wildhüter-Fischereiaufsehern Spezialabschüsse nach der bundesrechtlichen Schonzeit erlaubt.

Abschliessend beantragt der Staatsrat in seiner Antwort, dass der Grossrat Chardonnens Motion für erheblich erklärt. «Sie ist im Sinne der Massnahmen, die derzeit ausgearbeitet werden und die zu einer Änderung des Konkordats über die Jagd auf dem Neuenburgersee führen sollten.» Im Falle einer Erheblicherklärung werde der Staatsrat prüfen, ob es zweckmässig sei, das Gesetz über die Jagd sowie den Schutz wild lebender Säugetiere und Vögel und ihrer Lebensräume hinsichtlich einer Entschädigung der vom Kormoran an den Fischereigeräten verursachten Schäden zu ändern.

Auftrag

Keine Finanzhilfe für die Berufsfischer

Eine kantonale Direkthilfe für die Berufsfischer lehnt der Staatsrat ab. Es gebe derzeit keine rechtliche Grundlage für eine dauerhafte finanzielle Hilfe oder eine befristete Hilfe bis zu einer Entscheidung des Bundes, schreibt der Staatsrat in seiner Antwort auf einen Auftrag von Grossrat Jean-Daniel Chardonnens (SVP, Féti­gny) und neun Mitunterzeichnern. Zudem würde eine Finanzhilfe, die einzig auf wirtschaftlichen Erwägungen beruht, einen Präzedenzfall schaffen und Fragen aufwerfen zur Gleichbehandlung mit anderen Wirtschaftszweigen, die ebenfalls Schwierigkeiten bekundeten. Der Staatsrat verweist auf andere Massnahmen zugunsten der Fischerei: So habe die Interkantonale Kommission für die Fischerei im Neuenburgersee beschlossen, probeweise die Maschenweite der Netze für den Fang der Bondelle an das verringerte Wachstum dieser Fische anzupassen. Zudem sei vorgesehen, die Anzahl der erlaubten Krebsreusen zu verdoppeln, damit die Fischer ihre Produktion diversifizieren können. Die Interkantonale Kommission sei ausserdem damit einverstanden, den Fischern Ausnahmen von der Pflicht zu gewähren, die Fischerei hauptberuflich auszuüben.

Jean-Daniel Chardonnens und die Mitunterzeichner sind der Ansicht, dass die Massnahmen, die der Bund namentlich aufgrund der Intervention des Kantons Freiburg ergreifen könnte, Zeit in Anspruch nehmen werden. Es müsse aber jetzt gehandelt werden, um die gewerbliche Fischerei zu retten. Denn die von den Kormoranen verursachten Schäden würden immer grösser und führten zu erheblichen Umsatzeinbussen der Berufsfischer.

jmw

 

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