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Einheitliche Aufenthaltstaxe für den Kanton Freiburg 

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Ein neu ausgearbeitetes Tourismusgesetz soll den Freiburger Tourismus fit für die Zukunft machen. Nachdem das Gesetz vergangenen Herbst in die Vernehmlassung geschickt wurde, legt der Staatsrat es nun dem Grossen Rat vor.

Das gültige Tourismusgesetz des Kantons Freiburg aus dem Jahr 2005 entspreche nicht mehr allen Anforderungen von heute. Man denke nur an die rasante digitale Entwicklung in den vergangenen 15 Jahren,  gibt der Direktor des Freiburger Tourismusverbands, Pierre-Alain Morard, gegenüber den FN zu bedenken. Die Branche befinde sich im Wandel.

Ein neues Gesetz soll nun helfen, die angesprochene Digitalisierung und weitere technologische Entwicklungen besser zu bewältigen. Ebenso werden die veränderten Gewohnheiten der Gäste berücksichtigt. Das neue kantonale Gesetz soll daher als modernes und an die aktuellen und zukünftigen Trends angepasstes Instrument die Umsetzung einer ambitionierten Vision für den Freiburger Tourismus unterstützen, wie der Freiburger Staatsrat in einer Mitteilung zum Gesetz schreibt.

Erweiterte Zusammenarbeit

Das neue Gesetz soll helfen, die bestehenden guten Beziehungen zwischen den Instanzen auf kommunaler, regionaler und kantonaler Ebene sowie die Zusammenarbeit über die Kantonsgrenzen hinaus weiter zu verstärken. Die regionalen Tourismusorganisationen müssen eine enge Verbindung zu den lokalen Akteuren und Tourismusorganisationen gewährleisten, indem sie geeignete Vereinbarungen aufstellen. Die lokalen werden in die regionalen Tourismusorganisationen integriert und profitieren so von den finanziellen Mitteln, die den Regionen zur Verfügung stehen.

Einheitliche Aufenthaltstaxe

Ein zentraler Punkt im neuen Gesetz ist die Aufenthaltstaxe. Aktuell existieren über 180 verschiedene Tarifpositionen. Neu soll eine einheitliche Taxe für das gesamte Kantonsgebiet festgelegt werden. Zudem werden Kinder bis 16 Jahre von der Taxpflicht befreit.

 Ausserdem sollen der Bau, der Unterhalt und die Renovation von touristischen Infrastrukturen unterstützt werden. Mit dem neuen Gesetz werden die Kriterien für die Gewährung von Finanzhilfen aus dem Tourismusförderungsfonds vereinfacht und angepasst. 

Einnahmen von einer Milliarde Franken 

Die Schweiz besteht aus 13 grossen Tourismusregionen. Auch wenn der Kanton Freiburg davon diejenige mit den wenigsten Logiernächten ist, beläuft sich der Beitrag des Tourismus an die Freiburger Wirtschaft auf etwa eine Milliarde Franken pro Jahr. Viele Branchen profitieren direkt, indirekt oder induziert vom Tourismus. Als Beispiele können die Beherbergung, die Attraktionen, der öffentliche Verkehr, darunter die Seilbahnen, die Veranstaltungen, die Gastronomie und die anderen Dienstleistungen in Verbindung mit der touristischen Aktivität genannt werden.

Der Kanton Freiburg ist in erster Linie eine Ausflugsregion, und die wichtigsten Tourismusmagnete empfangen sehr viele Tagesausflügler. Über 60 Prozent der Gäste kommen aus der Schweiz. In diesem Jahr waren es bisher sogar 85 Prozent.

Der Grosse Rat soll diesen Herbst über das neue Tourismusgesetz beraten.

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