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Einheitliche Regelung soll mehr Rechtssicherheit bei der Kontrolle bringen

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Die mit einem Fahrverbot belegten Strassen werden mit Zusatztafeln ergänzt, zum Beispiel, dass nur Fahrzeuge für Land- und Forstwirtschaft oder für Zubringerdienste oder mit Ausweis gestattet sind – teilweise mit dem Zusatz «Nur für Allrad-Fahrzeuge» im hinteren Schwarzseetal.

Die bisher bestehenden friedensgerichtlichen Verfügungen werden aufgehoben und durch diejenigen des Tiefbauamtes ersetzt.

Wer ist berechtigt?

In den Weisungen ist auch klar definiert, wer trotz Fahrverbot fahren darf und wer unter Zubringer läuft. Auf diesen Strassen gilt der Grundsatz: Wer etwas im Gebiet zu tun hat, kann fahren.

Das sind neben den Eigentümern und ihren Familienangehörigen auch die Bewirtschafter und Mieter einer Alphütte sowie beispielsweise auch die Bauern, die ihr Vieh zur Sömmerung gegeben haben, zudem Helfer in der Bewirtschaftung, Lieferanten und Beauftragte für Berufsfahrten (z. B. Tierarzt, Dachdecker).

Die Mehrzweckgenossenschaften erstellen Anfangs des Jahres für ihren Perimeter eine Liste aller Berechtigten. Diese gilt als Referenz für die Kontrollen. «Wir nehmen an, dass wir damit etwa 90 Prozent aller Fälle erfassen können. Das vereinfacht die Kontrolle und verstärkt die Rechtssicherheit», hält Heribert Rappo fest.

Man habe auch die Variante mit Vignetten diskutiert, sei aber wegen des Aufwandes und der Kosten davon abgekommen.

Weder unter «Berechtigte» noch unter «Zubringer gestattet» laufen ausdrücklich Restaurant- oder Buvettenbesucher, entfernte Verwandte und Bekannte des Alphirts oder auch Kunden, die zum Beispiel Alpkäse oder andere Produkte kaufen wollen. Das Gleiche gilt für Jäger, Wanderer, Pilz- und Beerensammler, Ornithologen, Botaniker oder andere Ausflügler.

Der Wegeigentümer kann aber auch zeitlich beschränkte Ausweise herausgeben, z. B. für eine Veranstaltung.

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