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Einzonung von Bergsicht II ungewiss

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Alterswil hat es fast geschafft: Die Revision der Ortsplanung ist bald beendet, der Kanton beanstandet nur noch einige wenige Punkte. Der Gemeinde läuft aber die Zeit davon: Sobald das revidierte Raumplanungsgesetz in Kraft tritt, gibt es ein fünfjähriges Moratorium für Bauzonen (die FN berichteten).

Für die Gemeinde Alterswil–wie für viele andere auch–würde das bedeuten, dass sie nicht wie geplant Bauland einzonen kann. In der Ortsplanung sieht sie das Gebiet Bergsicht II als neues Wohnquartier vor, mit einer Fläche von 19 000 Quadratmetern. Im aktuellen Amtsblatt hält die Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion nun fest: «Nach Inkrafttreten des revidierten Bundesgesetztes über die Raumplanung und der Raumplanungsverordnung wird die Einzonung Bergsicht II nicht genehmigt werden können.»

«Das ist unser schlimmstes Szenario», sagt Hubert Schibli, Ammann von Alterswil. Ohne dieses Quartier könne die Gemeinde kaum neue Einwohner anziehen. Deshalb hofft er, dass der Kanton die Ortsplanung so schnell wie möglich genehmigt.

Moratorium wohl ab 1. Mai

Wann das revidierte Raumplanungsgesetz, welches das Schweizer Stimmvolk im März 2013 mit grosser Mehrheit angenommen hat, in Kraft tritt, ist unklar. «Es hiess, das werde am 1. Mai geschehen, aber der Bundesrat hat noch nicht definitiv entschieden», sagt Corinne Rebetez, Sprecherin der kantonalen Raumplanungsdirektion. «Die Ungewissheit ist mühsam, für den Kanton und die Gemeinden.»

Der Kanton tue alles, um die Gemeinden zu unterstützen. «Aber es ist nicht einfach.» Denn sobald das revidierte Raumplanungsgesetz gelte, könne der Kanton nichts machen. «Wir haben keinen Spielraum.»

Ammann Hubert Schibli hat Mühe mit dieser Argumentation: «Wir haben die Ortsplanungsrevision öffentlich aufgelegt, ein halbes Jahr bevor die Abstimmung zum neuen Gesetz stattgefunden hat.» Und die Vorprüfung, welche der Kanton schon im Herbst 2011 vorgenommen hatte, sei positiv gewesen.

30 Tage für Stellungnahme

Der Kanton verlangt von der Gemeinde noch einige wenige Anpassungen: So sei es etwa nicht möglich, die Sektoren Weidlismatte und Neumatt in Galteren von der Spezialzone in die Mischzone umzuzonen. In einer Mischzone hätten die Anwohner mehr Spielraum für Um- oder Anbauten, wie Schibli sagt. «Wir werden die Punkte im Gemeinderat diskutieren.» Innert 30 Tagen kann die Gemeinde Stellung nehmen, dann wird die Raumplanungsdirektion entscheiden.

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