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Entschlackung der Verfassung

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In einer Medienmitteilung anerkennt der Vorstand der Bezirkspartei zwar den grossen Einsatz der Verfassungsratsmitglieder. Jedoch sei eine Entschlackung der Kantonsverfassung notwendig, heisst es darin weiter.

Traditionelle linke Postulate wie eine kantonale Mutterschaftsversicherung (Art. 34), politische Rechte auf kantonaler und kommunaler Ebene für Ausländerinnen und Ausländer (Art. 44 und Art. 55), die Einführung eines Mindestlohnes (Art. 60) und die Abschaffung der Bezirke (Art. 152) lehnt der Vorstand entschieden ab. Die Selbst- und Mitverantwortung des Einzelnen werde durch staatliche Regelung aller Lebensbereiche de facto ausgeklammert. Einer Fülle von Rechten und Ansprüchen des Einzelnen (Art. 8 bis Art. 42) stehe eine Fülle von Pflichten und Aufgaben des Staates ( Art. 54 bis Art. 93) gegenüber.

Keine Prüfung der Finanzierbarkeit

Der Vorstand kritisiert, dass die Frage der Finanzierbarkeit der geplanten neuen zusätzlichen Staatsaufgaben nie geprüft worden ist. Er ist der Meinung, dass der Verfassungsentwurf mit 159 Artikeln viel zu umfangreich sei. Er gehe weit über das hinaus, was in einer Staatsverfassung enthalten sein solle. Diese solle sich auf die Grundnormen zur Staatsform, die Beziehung Staat – Bürger und die Organisation der Staatsorgane beschränken.

Punkte, welche in der Bundesverfassung geregelt sind, seien in der Staatsverfassung nicht zu wiederholen. Nur wenn diese Grundsätze bei der Überarbeitung der Verfassung beachtet werden, könne man dem Stimmvolk die neue Verfassung zur Annahme empfehlen.

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