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Er bestreitet Banküberfall trotz DNA-Beweis und Fingerabdrücken

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Die Szene könnte aus einer Krimiserie stammen: Zwei Experten erklären Gerichtspräsident Nicolas Ayer in ruhigen Worten, warum sie den Angeklagten für den gesuchten Bankräuber halten. Eine DNA-Analyse gibt den Ausschlag: «Die Wahrscheinlichkeit, dass die 2002 hinter einem Container gefundene Mütze einer anderen Person gehört, liegt bei 1 zu 145 Millionen.» Auch die 2009 sichergestellten Fingerabdrücke entsprechen laut den Experten jenen des Portugiesen, der ges

tern vor dem Strafgericht des Saanebezirks stand. «Es sind nur Teilabdrücke, aber die Qualität ist ausreichend», lautet ihre Einschätzung.

Die Raiffeisen-Filiale an der Freiburger Beaumontstrasse war am 30. Oktober 2002 und am 31. Juli 2009 überfallen worden. Beide Male war der Täter vermummt, beide Male bedrohte er die Angestellten mit einer Schusswaffe. Ende 2010 ist der Angeklagte, der sich zwischenzeitlich in Brasilien niedergelassen hatte, in Spanien festgenommen worden. Seitdem bestreitet er, die Bank 2002 überfallen zu haben. Die 2009 verübte Tat hat er hingegen gestanden.

Dubioser Erpresser

Für Staatsanwalt Jean-Luc Mooser ist klar: Der Angeklagte ist auch die Person, die 2002 mehrere zehntausend Franken von der Bankangestellten gefordert hat. «Das Opfer hat einen kleinen, robusten Mann beschrieben, der mit starkem ausländischen Akzent gesprochen hat», erklärte Mooser mit Blick auf den gerade 1,60 Meter grossen Portugiesen. Dieser habe «feige» und «gierig» versucht, mit geraubtem Geld eine dubiose Beziehung zu einem brasilianischen Transvestiten aufrechtzuerhalten. Er forderte vier Jahre Haft.

Verteidiger Jacques Meuwly hingegen sieht in dem unbekannten Brasilianer einen Erpresser, der seinen Mandanten 2009 mittels Drohungen gegen dessen Familie zum Banküberfall gezwungen hat. Das Gericht müsse berücksichtigen, dass der Angeklagte psychisch stark angeschlagen sei–seit Jahren schluckt er täglich mehrere Medikamente. Über DNA-Profil und Fingerabdrücke sagte Meuwly: «Sie sollten nicht die einzigen Beweise sein, sondern andere untermauern.» Er bat den Gerichtspräsidenten, die 22 bereits im Gefängnis verbrachten Monate als Strafmass festzulegen.

Das Urteil wird heute Nachmittag bekannt gegeben.

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