Ein 49-jähriger Mann war an einem Abend im Juli dieses Jahres mit sechs Personen auf seinem Motorboot auf dem Murtensee unterwegs. Eine Kontrolle ergab, dass er nur fünf Rettungsgeräte an Bord hatte. Damit hatte er gegen das Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt verstossen. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Freiburg hat ihn nun mittels Strafbefehl zu einer Busse von 100 Franken verurteilt. Zusätzlich muss er die Verfahrenskosten von 205 Franken übernehmen. sg
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