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Er richtet ohne Permis Parkschäden an

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Er wollte in der Alten Brunnengasse aus der Parklücke fahren und touchierte beim Rückwärtsfahren das hinter ihm parkierte Auto. Beim Vorwärtsfahren beschädigte er das vordere Auto. Der 43-jährige Freiburger sprach mit dem Besitzer des ersten Autos, der vor Ort war, und gab ihm seine Adresse. Um das zweite Auto kümmerte er sich nicht; er sagte später, er habe nicht bemerkt, dass er auch dieses touchiert habe. Er avisierte auch nicht die Polizei.

Diese wurde von Dritten gerufen. Sie stellte fest, dass der ungeübte Parkierer getrunken hatte. Als er aus der Parklücke fuhr, musste er laut Strafbefehl einen Blutalkoholwert von 1,7 Promille gehabt haben. Nicht nur deswegen hätte er sich nicht hinter das Steuer setzen dürfen: Er hatte auch seit einem Jahr keinen Fahrausweis mehr – er war ihm definitiv entzogen worden.

Zwischen 2004 und 2012 war der Mann sieben Mal wegen Verstössen gegen das Strassenverkehrsgesetz verurteilt worden. Der Freiburger Staatsanwalt Frédéric Chassot schrieb deshalb im Strafbefehl, der 43-Jährige «scheint sich nicht bewusst geworden zu sein, dass sein Verhalten strafbar ist».

Der Staatsanwalt verurteilte ihn wegen Unaufmerksamkeit sowie Trunkenheit am Steuer, wegen des Versuchs, die Fahrunfähigkeit zu verschleiern, wegen Verletzung der Pflichten bei einem Unfall sowie des Fahrens trotz Ausweisentzug zu einer unbedingten Geldstrafe von 135 Tagessätzen à 60 Franken sowie zu einer Busse von 600 Franken. Zusammen mit den Verfahrenskosten muss der Verurteilte daher 9478 Franken bezahlen. njb

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