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Erziehungsdirektion muss Arbeitszeit der Speziallehrkräfte genau anschauen

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Die Erziehungsdirektion muss genauer begründen, warum die Speziallehrkräfte an den Kollegien zwei Wochenstunden mehr arbeiten müssen als ihre Kolleginnen und Kollegen. Das hat das Kantonsgericht entschieden.

Wer an einem Freiburger Kollegium Musik, Bildnerisches Gestalten oder Sport unterrichtet, muss zwei Wochenlektionen mehr unterrichten als die anderen Kolleginnen und Kollegen, um auf ein 100-Prozent-Pensum zu kommen: insgesamt 26 Lektionen.

Die kantonale Erziehungsdirektion begründet dies damit, dass die Speziallehrkräfte weniger Zeit benötigten, um ihre Lektionen vorzubereiten, weniger Stunden damit verbrächten, Prüfungen zu korrigieren, kaum jemals Elterngespräche hätten und weniger in die Betreuung der Schülerinnen und Schüler eingebunden seien als beispielsweise Mathematiklehrerinnen und Englischlehrer.

Bereits vor dem Bundesgericht

Eine Lehrerin und zwei Lehrer des Bildnerischen Gestaltens wehrten sich dagegen: Das sei eine Ungleichbehandlung, argumentierten sie bereits im Jahr 2013 – und gingen bis vor das Freiburger Kantonsgericht und vor das Bundesgericht. Die Erziehungsdirektion habe nie genau angeschaut, was die Lehrerinnen und Lehrer im Fach Bildnerisches Gestalten leisteten.

Das Bundesgericht wies das Kantonsgericht im Dezember 2018 an, eine öffentliche Verhandlung durchzuführen, an der sich die Lehrerin und die beiden Lehrer äussern können. Diese Verhandlung hat nun stattgefunden. Und in seinem vor kurzem veröffentlichten Entscheid stützt das Gericht die Lehrkräfte: Die Erziehungsdirektion muss der Berechnung der Arbeitszeit auf den Grund gehen.

Viele offene Fragen

Das Kantonsgericht schreibt in seinem Entscheid, die kantonale Kommission für die Bewertung und Einreihung der Funktionen (KBF) habe festgehalten, dass die Lehrkräfte fürs Bildnerische Gestalten mehr Zeit benötigten als Lehrerinnen und Lehrer anderer Fächer, um den Unterricht vorzubereiten. Das stehe im Widerspruch zur Argumentation der Erziehungsdirektion. Gleichzeitig sei nicht klar, warum die KBF für Bildnerisches Gestalten und Musik die gleichen Massstäbe angewandt habe wie für den Sportunterricht. 

Doch obliege es nicht dem Kantonsgericht, nach den genauen Umständen und Gründen zu suchen, die zur jetzigen Einschätzung der Arbeitszeit geführt hätten, heisst es im Urteil. Darum schickt das Kantonsgericht den Fall zurück an den Freiburger Staatsrat – und damit an die Erziehungsdirektion. Sie muss nun erheben, in welchen Spezialfächern wie viel Arbeit anfällt.

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