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Es bleibt spannend bis zum letzten Artikel

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Wenn alles nach Drehbuch verläuft, kann CVP- Grossrätin Yvonne Stempfel (Guschelmuth) heute Abend ein gewichtiges Dossier schliessen. Ein Vorstoss von ihr und ihrer Parteikollegin Christine Bulliard ist am Ursprung der aktuellen Revision des Schulgesetzes gestanden. Nun, nach elf Jahren, steht die aufwendige Überarbeitung des Gesetzeswerkes vor dem Abschluss. Das Traktandum macht den Anfang der Septembersession des Grossen Rates, die heute Nachmittag beginnt. Stempfel vertritt die Vorlage als Sprecherin der Kommission.

Seit dem Februar behandelt der Rat die Revision des Schulgesetzes. Insgesamt umfasst die Vorlage 109 Artikel, welche das Verhältnis zwischen Staat, Eltern und Schule in vielen Punkten neu klären. Kurz vor der Sommerpause ist das Kantonsparlament in der zweiten Lesung des Gesetzes bei der Finanzierung und vor dem Artikel 105 stecken geblieben. Dieser lässt die Erhöhung des Steuerfusses durch den Kanton zu, um Mehrkosten auszugleichen, die bei den Gemeinden wegfallen. Dies, weil der Kanton zum Beispiel Lohnkosten übernimmt. Laut einer Aufstellung des Staatsrates geht es unter dem Strich um 46 Millionen Franken.

Die «gekippte» Mehrheit

Gemäss Kommissionssprecherin Stempfel ist der Ausgang der Abstimmung im Rat unsicher, der Beschluss aus der ersten Lesung wird angefochten. Sollte der Artikel wie schon in der ersten Lesung eine Mehrheit finden, wäre er bereinigt. Dann würde das Parlament umgehend die dritte Lesung angehen. In diesem dritten Durchgang stünden dann nur noch jene Artikel zur Disposition, welche nach der ersten Lesung «gekippt» sind. Heute Morgen, vor Beginn der Session, würde dies lediglich den Artikel 50 betreffen, die Frage der zugelassenen Anzahl Klassen pro Schulkreis. Bei der ersten Lesung war der Grosse Rat mehrheitlich für eine Minimalgrösse von zehn Klassen, dann, in der Junisession, liess er sich vom Gegenteil überzeugen und votierte–etwa gleich knapp wie im Februar–für acht Klassen.

Mehrfach hatte Kommissionssprecherin Stempfel betont, dass der Wert von zehn Klassen kein Zufall sei. Er hänge zusammen mit der Überlegung, dass mit der Einführung des Schulleiter-Systems zugleich auch ein Mindestpensum von 50 Prozent pro Schulleiter festgelegt werden sollte. Und dass acht Klassen pro Leitung den Kanton teuer zu stehen kommen könnten. Damit das Prinzip eines Minimalpensums für den Schulleiter weiterhin Bestand hat, hiess der Rat dann einen Vorstoss gut, wonach ein Schulleiter in mehr als einem Schulkreis tätig sein darf und insgesamt für ein Minimum von zehn Klassen zuständig sein soll. Ein Weg, der für die Kommission nicht gangbar erscheint.

Ein «ausgewogenes» Gesetz

Ob das Pendel nun wieder in die andere Richtung ausschlägt und das Gesetz damit bereinigt werden kann, ist laut Stempfel noch offen und hängt von verschiedenen Faktoren ab, namentlich von der Präsenz der Grossräte. Bei der ersten Lesung gaben 95 Grossräte ihr Votum ab, bei der zweiten waren es noch 90. Sollte der Grosse Rat das revidierte Schulgesetz heute annehmen, untersteht es noch dem Referendum.

Für Stempfel ist das überarbeitete Gesetz auch nach den punktuellen Veränderungen in der Parlamentsdebatte ein ausgewogenes, sinnvolles Regelwerk. Sie, welche die Revision ursprünglich angestossen hat, könnte damit eine der grössten Herausforderungen ihrer Parlamentskarriere abschliessen. «Wir sind nun gespannt auf das Ausführungsreglement zum Schulgesetz, das der Staatsrat gleichzeitig mit der Vernehmlassung zum Sonderpädagogikgesetz vorlegen will», schloss Stempfel. Das mache auch Sinn, da die beiden Vorlagen thematisch zusammenhängen. 

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