Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Etliche E-Trottinett-Fahrer in Bulle gebüsst

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Am Wochenende hat die Polizei viele E-Trottinett-Fahrerinnen und -Fahrer gebüsst. In einer Mitteilung erinnert sie daran, wie man sich auf dem elektrischen Gefährt richtig verhält. 

In Bulle hat die Freiburger Kantonspolizei am vergangenen Samstag mehr als ein Dutzend verbotene Verhaltensweisen von E-Trottinett-Fahrerinnen und -Fahrern geahndet. Das schreibt die Polizei in einer Mitteilung.

Die fehlbaren Personen erhielten eine Ordnungsbusse, weil sie ihr E-Trottinett auf dem Trottoir oder mit einem Passagier benutzten. Zwei Minderjährige, die ohne Führerschein unterwegs waren, werden bei der zuständigen Behörde angezeigt. 

Obligatorischer Führerausweis für Jugendliche

In ihrer Mitteilung erinnert die Kantonspolizei daran, dass ein Führerausweis der Kategorie M oder G (14–16 Jahre) obligatorisch ist, um ein E-Trottinett benützen zu dürfen. Kindern und Jugendlichen unter 14 Jahren ist das Benutzen der E-Trottinette verboten. Ab 16 Jahren ist kein Führerausweis mehr notwendig. 

Die Kantonspolizei erinnert ausserdem daran, was es beim Benutzen der E-Trottinette im öffentlichen Raum zu beachten gilt:

  • Das E-Trottinett ist einem Leichtmotorfahrrad gleichgestellt und muss auf dem Radstreifen, Radweg oder am rechten Rand der Fahrbahn fahren.
  • Seine Geschwindigkeit ist auf 20 km/h beschränkt.
  • Es wird empfohlen, einen Helm zu tragen.
  • Seit dem ersten April 2022 ist die Verwendung einer permanenten Beleuchtung vorne obligatorisch. 

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema