Rechtsanwalt Tarkan Göksu akzeptiert das Urteil des Freiburger Kantonsgerichts vom 15. April 2016 im Fall Schmitten nicht und wird beim Bundesgericht eine Beschwerde einreichen, wie er gestern auf Anfrage erklärte. «Die Beschwerde ist in Vorbereitung», so Göksu. Das Kantonsgericht hatte seinen Mandanten, den 29-jährigen Hauptangeklagten im Fall Schmitten, wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von 33 Monaten verurteilt, elf davon unbedingt. Damit hatte das Gericht, das in diesem Fall bereits zum vierten Mal in der gleichen Besetzung zusammenkam, das Strafmass wieder hinaufgesetzt, nachdem das Bundesgericht in Lausanne die Freiburger Richter gerügt hatte (FN vom 16. April). Acht Jahre nach dem ersten Urteil im Fall Schmitten geht dieser somit in eine weitere Runde. ak