Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

«Familiärer Hintergrund spielt beim Übertrittsverfahren fast keine Rolle»

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Autor: IRMGARD LEHMANN

Das deutschfreiburgische Übertrittsverfahren von der Primar- in die Orientierungsschule existiert seit rund 20 Jahren. Kein anderer Kanton kennt dieses Modell. Bis vor Kurzem war das Thema Übertrittsverfahren in der Bildungsforschung auch nicht gefragt. Erst mit der Pisastudie – vor rund acht Jahren – rückte das Verfahren wieder in den Mittelpunkt. Fragen um die Bildungsnähe der Eltern, um die Chancengleichheit wurden wieder aktuell.

Im Mittelpunkt der Forschungsarbeit der Erziehungswissenschaftler an der Uni Freiburg stand die Frage, inwiefern sich der familiäre Hintergrund auf die Zuweisung des Kindes in die Abteilungen der OS auswirkt. Konkret wollte das Forschungsteam herausfinden, ob unerwünschte Effekte des familiären Hintergrunds durch das Modell reduziert oder gar eliminiert werden können.

Die Forschungsarbeit wurde in der deutschen Zeitschrift für Erziehungswissenschaften publiziert.

Das Thema Übertrittsverfahren hat gegenwärtig hohe politische Brisanz. So ist das Forscherteam auch ausgezeichnet worden für «die hohe Politikrelevanz» ihrer Studie.

Franz Baeriswyl, was bedeutet Ihnen der Preis?

(Schmunzelt) Damit wird mein Hobby ausgezeichnet. Denn Forschen kann ich nur nebenbei. Das Engagement in der Lehrerbildung an der Uni lässt nicht viel Zeit dafür.

Wie lautet die Quintessenz der Studie?

Wir haben festgestellt, dass im Deutschfreiburger Übertrittsverfahren der familiäre Hintergrund keine so grosse Rolle spielt. Das Drei-Pfeilersystem (siehe Kasten) schwächt die Effekte des familiären Hintergrundes bei der Zuweisung zu einer der drei OS-Abteilungen real weitgehend ab.

Dabei ist die Vergleichsprüfung (Übertrittsprüfung), die für alle gilt, ein wichtiger Aspekt. Eltern mit hohen Ambitionen für ihr Kind haben die Tendenz, auf die Lehrpersonen bezüglich Empfehlung Druck auszuüben. Mit der Vergleichsprüfung wird dieser Druck jedoch abgeschwächt.

Wie sind Sie auf das Thema gestossen?

An einem Kongress haben wir Ulrich Trautwein, Forscher am Max-Planck-Institut für Bildungsforschung, in Berlin getroffen. Ein junger Wissenschaftler und Spezialist in Forschungsmethodik, der am gleichen Thema arbeitete wie wir. Wir haben festgestellt, dass die Übertrittsproblematik in Deutschland intensiv erforscht wird.

Für mich persönlich war das Verfahren seit 20 Jahren ein Thema. 1987 bis 1989 war ich als wissenschaftlicher Berater der Erziehungsdirektion an dessen Ausarbeitung massgeblich beteiligt. Weil es etwas unkonventionell war, interessierte mich die Umsetzung in die Praxis sehr.

Wie wird denn der Übertritt im französischsprachigen Teil des Kantons Freiburg gehandhabt?

Die Französischsprachigen haben dieselben Entscheidungselemente, aber sie arbeiten noch mit den Notendurchschnitten. Das ist ein entscheidender Unterschied, weil die Kinder vor dem Übertrittsverfahren einen möglichst hohen Notendurchschnitt erreichen wollen und die Eltern sie so wohl mehr unter Notenstress setzen.

Bei uns werden die Noten berücksichtigt, aber nicht verrechnet. Die Lehrperson interpretiert sie. Die Notengeilheit ist bei ihnen wahrscheinlich viel grösser als bei uns. Ein kleiner Unterschied mit unerhört grosser Wirkung.

Wie meinen Sie das?

Pädagogisch ist es ein grosser Unterschied ob ein Kind nur für die Noten arbeitet oder eben auch für anderes. Zudem berücksichtigt unser System, dass Noten von einer Lehrperson zur anderen nie dieselbe Leistungsfähigkeit ausdrücken können.

Mit dem aufgefächerten Übertrittsverfahren arbeitet ausser Deutschfreiburg aber auch kein anderer Kanton. Wie kommt das?

Bereits vor 20 Jahren machten wir damit keine Schlagzeilen, zumal zu dieser Zeit viele Kantone die Übertrittsprüfung abgeschafft und sich nur nach dem Lehrerurteil oder Elternurteil ausgerichtet haben. Heute führen nur wenige Kantone noch eine Prüfung durch. Oft auch nur für die «Zweifelsfälle».

Und in Deutschland herrscht die Tendenz, sich bezüglich der Wahl des Schultypus einzig auf den Entscheid der Eltern zu stützen.

Deutsche Untersuchungen haben aber auch gezeigt, dass der sozioökonomische Hintergrund beziehungsweise das Bildungsinteresse und die Bildungsambitionen der Eltern auf diese Weise einen sehr grossen Einfluss auf die Schulwahl ausüben.

Dies im Gegensatz zum Deutschfreiburger Übertrittsverfahren. In unserem Modell tragen nicht nur die Eltern, sondern der Schüler, die Eltern und Lehrperson gemeinsam die Verantwortung.

Kann man sich vorstellen, dass nun ein anderer Kanton das Deutschfreiburger Übertrittsverfahren übernehmen wird?

Das denke ich nicht. Das Thema ist eher in Deutschland aktuell; so hatte ich mehr Anfragen über unser Verfahren aus Deutschland als aus der Schweiz. Denn in Deutschland stellt man zusehends fest, dass die ausschliesslichen Entscheidungen der Eltern zu Stress und sozialen Ungerechtigkeiten führen.

Was machen Sie mit den 25 000 Franken?

Wir können über das Geld frei verfügen, und so leisten wir uns ein gemütliches Nachtessen und setzen «den Rest» wiederum für Forschung ein.

Meistgelesen

Mehr zum Thema