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Familiennachzug bei vorläufig Aufgenommenen zu Unrecht verwehrt

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Die Schweiz hat mit dem nicht gewährten Familiennachzug bei vier vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen das Recht auf Achtung des Familienlebens verletzt. Dies hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden.

Der Familiennachzug wird unter anderem an die Bedingung geknüpft, dass eine Person nicht von der Sozialhilfe abhängig ist. Die Flüchtlinge rügten vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, dass die Abweisung ihrer Gesuche um Familiennachzug ihr Recht auf Familienleben verletze.

Der Gerichtshof in Strassburg kommt in seinem am Dienstag veröffentlichten Entscheid zum Schluss, dass das Kriterium der Sozialhilfeabhängigkeit als eines von mehreren in einer Gesamtsicht zu würdigen sei. Es müsse ein sorgfältige Interessenabwägung im Einzelfall gemacht werden. So wurde in einem Fall das Gesuch abgelehnt, obwohl die Person voll arbeitstätig ist. Ihr Lohn würde aber nicht für den Unterhalt von vier weiteren Familienangehörigen ausreichen.

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