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Fast zehn Jahre nach der Schliessung

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Fast zehn Jahre nach der Schliessung

Prozess gegen Verantwortliche der Spar- und Leihkasse Bösingen

Vor dem kantonalen Wirtschaftsstrafgericht beginnt heute der Prozess im Zusammenhang mit der Auflösung der Spar- und Leihkasse (SLK) Bösingen. Drei ehemalige Verantwortliche der SLK sind des Betrugs und der Urkundenfälschung angeklagt.

Von ANTON JUNGO

Auf den 1. Januar 1994 waren die Bankgeschäfte der SLK Bösingen auf die Raiffeisenbank übergegangen. Die örtliche Raiffeisenbank hatte dabei die Aktiven und Passiven des ältesten Bankinstituts des Sensebezirks (gegründet 1858) übernommen. Um die Raiffeisenbank Bösingen nicht zu gefährden, hatte sich der Schweizer Verband der Raiffeisenbanken in St. Gallen bereit erklärt, die kritischen Dosiers zu übernehmen. Die Raiffeisenbank hatte ihre Bereitschaft zur Übernahme immer als «Akt der Solidarität» betrachtet. Bei einem Scheitern der Übernahme war zu befürchten, dass zahlreiche Bösingerinnen und Bösinger ihre Ersparnisse verlieren.

Nicht ohne Einfluss auf die fast problemlose Übernahme der SLK durch die Raiffeisenbank war der Konkurs der Ersparniskasse Thun, die kurz vorher den Bankenplatz Schweiz in Verruf gebracht hatte. Hatten damals doch viele gutgläubige Anleger ihre gesamten Ersparnisse verloren. Ein «zweites Thun» konnte sich der Bankenplatz nicht leisten.

Fehlinvestitionen

Die Verantwortlichen der SLK ihrerseits hatten die Probleme, mit welchen sie konfrontiert waren, mit Liquiditätsproblemen und einem erhöhten Rückstellungsbedarf begründet. Als völlige Fehlinvestition hatte sich die Eröffnung einer Filiale im Einkaufszentrum «Praz Rond» in Cressier erwiesen. Schnell einmal war klar, dass die Aktionärinnen und Aktionäre der Bank ihr Aktienkapital verlieren würden.

Durch Medienberichte auf das Geschehen rund um die SLK aufmerksam geworden, nahm sich auch die Justiz der Angelegenheit an. Doch erst gut zwei Jahre nach dem Übergang der SLK auf die Raiffeisenbank war deutlich geworden, dass die SLK «Leichen im Keller» hatte.

«Leichen im Keller»

Am 29. August 1996 hielt die Kantonspolizei im Auftrag des Untersuchungsrichters in einer Pressemitteilung fest: «Der Untersuchungsrichter des 5. Kreises des Kantons Freiburg führt gegen die Verantwortlichen der ehemaligen Spar- und Leihkasse Bösingen ein Strafverfahren wegen Veruntreuung, ungetreuer Geschäftsführung und Urkundenfälschung durch. Die umfangreichen Vorermittlungen haben gezeigt, dass im Zeitraum zwischen 1991 und 1993 zahlreiche Widerhandlungen begangen wurden.» Das Ausmass des Schadens sei zurzeit nicht mit Bestimmtheit feststellbar, wurde betont, und: «Es wird jedoch vermutet, dass einzelne Guthaben von Kunden der SLK im Betrag von mehreren hunderttausend Franken veruntreut wurden.

Verschleppte Untersuchung

Ebenfalls muss angenommen werden, dass im Rahmen von Kreditgewährungen in Millionenhöhe Unregelmässigkeiten begangen wurden, um vorhandene Risiken gegenüber der eidge-
nössischen Bankenkommission zu
verheimlichen.» In diesem Zusammenhang waren zu Vertuschungszwecken fiktive Urkunden erstellt worden. Die Untersuchung hat sich dann über Jahre hingezogen. Erst durch eine Anfrage von Grossrat Nicolas Bürgisser an die Justizkommission des Grossen Rates vom 4. Juni 2001 kam Bewegung in die Angelegenheit.

Für die Verhandlungen, die heute vor dem Wirtschaftsgericht des Kantons Freiburg beginnen, wurden acht Tage angesetzt. Angeklagt sind die zwei letzten, ehemaligen Bankverwalter (von Bösingen und Cressier), der letzte Präsident des Verwaltungsrates sowie fünf weitere Personen, die in den Fall involviert sind. Sie sind angeklagt des Betrugs, der ungetreuen Geschäftsführung, Urkundenfälschung, falschen Anschuldigung, Widerhandlung gegen bankengesetzliche Bestimmungen und der qualifizierten Veruntreuung.

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