Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Fichten ohne Genehmigung gefällt

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

FreiburgAm Bonlieuweg im Juraquartier sind drei Fichten gefällt worden – ohne entsprechende Bewilligung. Nun hat der Gemeinderat deswegen eine Klage eingereicht, wie der aktuellen Ausgabe des Mitteilungsblatts «1700» zu entnehmen ist. Bereits im März hatte die Stadtregierung eine Klage eingereicht, weil eine Hausverwaltung an der Beauregard- Allee 9 ohne Bewilligung eine Zeder hatte fällen lassen (die FN berichteten). Das Oberamt des Saanebezirks verurteilte die Hausverwaltung zu einer Busse von 500 Franken und übertrug ihr die Verfahrenskosten.

Der Baumschutzperimeter

Innerhalb des Baumschutzperimeters dürfen Bäume mit einem Durchmesser von mehr als 20 Zentimetern nur mit der Genehmigung des Freiburger Gemeinderats gefällt werden; ausserhalb des Baumschutzperimeters brauchen Besitzer für Bäume ab 30 Zentimetern Durchmesser eine Fällbewilligung – egal, ob die Bäume auf privatem oder öffentlichem Raum stehen.

Gesuche werden meist gutgeheissen

Der Gemeinderat erhält fast wöchentlich Gesuche von Privaten, die einen Baum fällen wollen; meist, weil der Baum krank ist oder weil er auf einem Gelände steht, auf dem gebaut werden soll. Die Regierung heisst fast alle Gesuche gut, verlangt aber meist, dass der Baum ersetzt wird. njb

Meistgelesen

Mehr zum Thema