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Finanziell abgesichert in den Lebensabend

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Wer heute in der Schweiz zur Welt kommt, hat eine 50-prozentige Chance, 100 Jahre alt zu werden. Das galt vor nicht allzu langer Zeit noch als eine fantastische Zahl. Auch die Schweizer Finanzinstitute spüren diese alternde Gesellschaft: Etwa zwei Drittel der Schweizer Kundenvermögen gehören Pensionierten. Die vielen neuen Alten verbringen ihren Lebensabend weit aktiver als frühere Generationen – Gesundheit sei Dank.

Heutzutage können sich die Pensionierten Aktivitäten widmen, für die sie zu Beginn ihres Erwerbslebens das Geld und später die Zeit nicht hatten. Die finanziellen Veränderungen, welche die Pensionierung mit sich bringt, sind auch deshalb tiefgreifender, als viele meinen. Umso wichtiger ist es, sich frühzeitig mit der finanziellen Seite des dritten Lebensabschnitts zu befassen.

Ordnung in die Planung

Bei der Finanzplanung für die Zeit nach dem Erwerbsleben gilt es, diverse Grössen zu beachten, wie etwa Einnahmequellen, Ausgabenbudget, Vermögenserträge, Schulden- und Steueroptimierung, Anlagerisiken, Ehe- und Erbrecht. Das klingt nach ganz schön viel. Für eine realistische Einschätzung der Zusammenhänge zwischen Sozialversicherungen, Kapitalanlagen, persönlichem Budget sowie Steuer- und Rechtsfragen ist deshalb eine eingehende Beratung angezeigt.

Grundsätzlich gilt: Je eher sich jemand mit seinen finanziellen Verhältnissen nach der Pensionierung befasst, umso besser. Zeichnen sich nämlich finanzielle Lücken ab, so kann man diese allenfalls noch in den letzten Jahren des Erwerbslebens schliessen und nötige Mittel ansparen. Dazu eignen sich zum Beispiel Einlagen in die freiwillige Säule 3a.

Für eine umfassende Pensionsplanung ist es wichtig, die individuelle Vorstellung des Lebens im Ruhestand sowie die persönlichen Bedürfnisse ins Zentrum zu stellen. Nach Abklärung der aktuellen Vermögenssituation werden die finanziellen Ziele für die Zukunft und erste Lösungsansätze festgelegt. Daraus lässt sich ein detaillierter Finanzplan erstellen. Die Entscheidung, welche Massnahmen dieses Finanzplans tatsächlich umgesetzt werden, liegt beim Pensionär in spe.

Neue Fragen im Alter

Mit dem 55. Geburtstag erreicht man das ideale Alter, um die Pensionsplanung konkret in Angriff zu nehmen. Zu diesem Zeitpunkt lässt sich in der Regel abschätzen, welche finanziellen Mittel für den Ruhestand zur Verfügung stehen werden. Die Zeit ist auch reif, sich Gedanken darüber zu machen, ob man einen Renten- oder Kapitalbezug aus der Pensionskasse tätigen möchte.

Bei der Rentenvariante sind die Bezüge der Pensionskassenguthaben fix. Es lassen sich also keine hohen Einmalzahlungen tätigen. Zudem geht das Kapital, das zum Todeszeitpunkt noch übrig ist, einfach an die Pensionskasse über. Bei einem Kapitalbezug hingegen kann frei über das gesamte Guthaben verfügt werden, die Bezüge lassen sich den individuellen Bedürfnissen anpassen. Kapital, das beim Tod noch nicht verbraucht worden ist, lässt sich vererben. Es stehen aber diverse Gesetzesänderungen an, etwa die Revision des Ergänzungsleistungsgesetzes oder die Reform der Altersvorsorge 2020, die Einschränkungen beim Kapitalbezug mit sich bringen werden.

Gerade bei diesen Entscheidungen hilft eine professionelle Beratung. Sie bringt Sicherheit, zeigt konkrete Perspektiven auf und hilft, von Steuervorteilen zu profitieren.

Zum Autor

Marc Zollet ist Leiter Kundenbetreuung bei der Raiffeisenbank Überstorf.

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