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Frau wehrt sich gegen den Vorwurf, Verkehrsregeln missachtet zu haben

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Oktober 2018, 17.45 Uhr, Feierabendverkehr: Bei der juraseitigen Autobahnausfahrt Düdingen gibt es einen Rückstau aus Richtung Bern. Eine Frau steht mit ihrem Auto in der Fahrzeug­kolonne. Da sie rechts in Richtung Birchholz abbiegen will, überholt sie im Schritttempo die stehenden Autos auf dem Pannenstreifen. Die Polizei ­beobachtet sie dabei und zeigt sie an, weil sie gegen die Verkehrsregeln verstossen habe. Sie erhielt eine Busse von 200 Franken und musste die Kosten für Gebühren und Aus­lagen von 113 Franken übernehmen.

Gestern befasste sich das Polizeigericht Sense in Tafers mit diesem Fall, denn die Frau hat gegen die Anzeige Ein­sprache erhoben. Bevor es zur eigentlichen Verhandlung kam, stellte ihr Gerichtspräsident Reinold Raemy von Amtes wegen die Frage, ob die Fahrzeuglenkerin an der Einsprache wirklich festhalten wolle. Denn die Sachlage sei relativ klar und die Chance auf Freispruch gering.

Dies sah die Autofahrerin ­anders: Sie hielt an ihrer Einsprache fest. «Angesichts der Umstände bin ich mir keiner Schuld bewusst», sagte sie in ihrem Plädoyer. Sie sei erst nach dem Signal «Ende Autobahn» auf den Pannenstreifen eingebogen. Sie sagte auch, dass die Kommission für Administrativmassnahmen sie auf zwei Bundesgerichtsentscheide hingewiesen habe, in denen es um zwei ähnliche Vorfälle ging. Die seien mit ihrem Fall aber nicht vergleichbar. «Diese Fahrer sind 500 Meter weit mit 40 Stundenkilometern auf dem Pannenstreifen gefahren, ich weniger als 200 Meter im Schritttempo.» Die Anzeige gegen sie sei deshalb unverhältnismässig.

Sie machte des Weiteren auf Mängel in ihrem Strafbefehl aufmerksam, den das Oberamt verfasst hatte: Statt ihres Namens stand im Strafbefehl ein fremder Name. Zudem habe sie erfahren, dass die Polizei auch andere Autofahrer wegen des gleichen Tatbestandes angehalten habe. Nicht für alle habe es die gleichen rechtlichen Konsequenzen gegeben. «Deshalb frage ich Sie: Sind vor dem Gesetz alle gleich?», sagte sie zum Polizeirichter Reinold Raemy.

Das Urteil des Polizeigerichts Sense steht noch aus.

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