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Freiburg besteuert neu die Länge von Schiffen und deren Motoren

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Nach einigen Diskussionen passierte das Gesetz für die Besteuerung von Schiffen den Grossen Rat mit klarer Zustimmung. Eine Deckelung der Steuerreduktion für Elektro- und Wasserstoffmotoren fand keine Mehrheit.

Die neue Besteuerung der Schiffe im Kanton Freiburg hat grünes Licht erhalten. Der Grosse Rat stimmte am Dienstag mit 81 Stimmen für das Gesetz bei einer Ablehnung und sechs Enthaltungen.

Die neue Schiffsbesteuerung besteht aus zwei Säulen: einer Grundsteuer und einer Nachhaltigkeitssteuer. Die Grundsteuer richtet sich nach der Länge des Schiffes. Der Steuerbetrag ist progressiv gestaltet. Die ebenfalls progressive Nachhaltigkeitssteuer orientiert sich am Motortyp und der Motorleistung. Für Schiffe mit Elektro- oder Wasserstoffmotor gibt es eine Steuerreduktion. Verfügt ein Schiff über zwei verschiedene Antriebe, zum Beispiel sowohl über einen Verbrennungsmotor als auch über einen Elektromotor, wird die Steuer für jeden Motor einzeln berechnet.

Verdiente Erneuerung

Das Zwei-Säulen-Prinzip mit Schiffslänge und Schiffsmotor war im Kantonsparlament unbestritten. «Das neue System ist einfacher», sagte Paola Ghielmini Krayenbühl (Grüne, Corpataux). Christian Clément (Die Mitte, Arconciel) sprach von einer kohärenten und nachhaltigen Besteuerung. «Das rund 50 Jahre alte Gesetz hat eine Erneuerung verdient», so das Votum von Julia Senti (SP, Murten). Es sei klarer und enthalte einen ökologischen Ansporn. Eric Collomb (Die Mitte, Lully) stand mit seiner Motion am Ursprung der neuen Besteuerung. «Wir orientierten uns bei unseren Überlegungen an der Fahrzeugsteuer», sagte er. Seit Anfang 2022 kennt der Kanton Freiburg nämlich eine Fahrzeugsteuer, die auf drei Säulen beruht: einer Grundsteuer, einer Energiekomponente und einer Umweltkomponente.

Uneinigkeit herrschte im Grossen Rat bei der Festlegung der Steuer für die Schiffsmotoren. Der Staatsrat wollte Motoren mit einer Leistung bis 100 Kilowatt mit acht Franken pro Kilowatt besteuern. Für jedes zusätzliche Kilowatt wären weitere elf Franken angefallen. Für Elektro- und Wasserstoffmotoren plante die Regierung eine Steuerreduktion von 30 Prozent. Diese beiden Motortypen sollten bis zu einer Leistung von 2,5 Kilowatt sogar ganz von der Steuer befreit sein.

Anpassungen durch Kommission

Die Kommission des Grossen Rates schlug zwei Änderungen vor. Zum einen sollten die acht Franken pro Kilowatt nur bis zu einer Leistung von 50 Kilowatt verlangt werden, anstelle der 100 Kilowatt. Im Grossen Rat fand diese Anpassung eine Mehrheit: 49 Stimmen unterstützten die Version der Kommission, 41 waren dagegen bei zwei Enthaltungen.

Zum anderen sollten über der Limite von 50 Kilowatt 14 Franken pro Kilowatt gezahlt werden, anstelle der elf Franken, die der Staatsrat vorgesehen hatte. Hierfür konnte sich der Grosse Rat weniger begeistern: Mit 46 Ja-Stimmen gegen 48 Ablehnungen scheiterte der Vorschlag aus der Kommission.

Scheinheiligkeit vorgeworfen

Pierre Vial (SP, Progens) brachte in der Debatte einen Änderungsvorschlag ein, mit dem er bereits in der Kommission unterlegen war. Er wollte die Steuerreduktion für Elektro- und Wasserstoffmotoren deckeln: Diese solle nur für Motoren bis zu einer Leistung von 50 Kilowatt gewährt werden. «Bei den Batterien ist die Herstellung sehr umweltschädlich und braucht viel Energie. Zudem ist die Entsorgung nicht geklärt», sagte der Grossrat. Er erhielt Unterstützung unter anderem von Savio Michellod (FDP, Granges). Dieser wies darauf hin, dass ein Schiff während seiner Lebensdauer weniger weit fahren wird als ein Auto. Darum sei die CO2-Rechnung für die Batterie eines Schiffes schlechter als für ein Auto.

Nicolas Kolly (SVP, Essert) warf den Unterstützerinnen und Unterstützern des Änderungsvorschlags Scheinheiligkeit vor:

Man will hier den CO2-Ausstoss mit konkreten Massnahmen senken, und sofort wird gebremst.

Für Hubert Dafflon (Die Mitte, Grolley) machte die Begrenzung der Steuerreduktion keinen Sinn. «Manchmal muss man wissen, was man will», so seine Worte. «Autos haben diesen Bonus auch, und zwar ohne eine Begrenzung.»

Schliesslich scheiterte der Änderungsvorschlag mit 55 Nein-Stimmen bei 36 Ja und zwei Enthaltungen.

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