Freiburg Der Grosse Rat hat am Mittwoch den Gesetzesentwurf über die Mutterschaftsbeiträge in erster Lesung durchberaten. Nach einer zweiten Lesung heute Donnerstagvormittag wird er dieses Gesetz zweifellos einstimmig verabschieden. Mit einer Verspätung von vier Jahren wird eine Forderung der neuen Staatsverfassung erfüllt.
Gegen den Willen des Staatsrates hat das Kantonsparlament im Stimmenverhältnis von 4:1 beschlossen, dass der Staat die gesamten Kosten von 4,9 Millionen Franken im Jahr ohne Beteiligung der Gemeinden übernehmen soll. wb
Bericht Seite 3