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Freiburg hat seine Hausaufgaben gemacht

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Beim Bund galt Freiburg in Sachen Raumplanung lange Zeit als schlechter Schüler. Der Kanton habe überdimensionierte Bauzonen, die Wohnzonen seien verzettelt, die Raumplanung wenig gesteuert und von lokalen Interessen beeinflusst, sagt Bau- und Raumplanungsdirektor Jean-François Steiert (SP).

Diese Zeiten sind aber vorbei. Gestern hat der Bundesrat den Teil «Siedlung» des Freiburger Richtplans bis 2034 genehmigt, teilte die Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion in einem Communiqué mit. Er habe die Qualität der vom Kanton geleisteten Arbeit unterstrichen, auch wenn er gewisse Anpassungen verlange. «Die Genehmigung des kantonalen Richtplans bedeutet, dass das Bauzonenmora­torium im Kanton Freiburg aufgehoben werden kann», heisst es weiter. Das Moratorium für neue Bauzonen galt seit der Abstimmung zum Bundesgesetz über die Raumplanung 2013.

«Schon in der letzten Legislatur konnte Freiburg dem Bund deutliche Zeichen geben, dass es bei der Raumplanung vorwärtsmacht», sagt Steiert gegenüber den FN.

Wettlauf gegen die Zeit

Die Genehmigung des Richtplans wurde ein Wettlauf gegen die Zeit. Zu Beginn der Legislatur habe seine Direktion einen Zeitplan aufgestellt, mit dem der Richtplan bis 2021 fertig geworden wäre, so Steiert. Der Bund hat aber den 1. Mai 2019 als Frist bekannt gegeben, ab dem er von einem flexiblen Moratorium mit der Möglichkeit von Bauzonentausch zwischen Gemeinden zu einem strikten Einzonungsstopp übergeht.

So hat der Kanton den Zeitplan gestrafft, rund 100 Personen am Richtplan arbeiten lassen und unzählige Planungssitzungen einberufen. Schliesslich hat Freiburg die vom Bund gesetzte Frist eingehalten und zuletzt auch Rückmeldungen bekommen, dass das eingereichte Dossier den Anforderungen entspricht.

«Unter dem Druck des Moratoriums haben alle Beteiligten flexibel und lösungsorientiert gearbeitet», betont Steiert. Dazu gehört das Vorkaufsrecht für Gemeinden von unbebauten Parzellen, das der Grosse Rat erst in einem zweiten Anlauf genehmigt hat. «Eine letzte Anpassung haben wir noch Anfang 2019 vorgenommen», so der Staatsrat.

Bestmöglicher ÖV-Anschluss

Trotz der Genehmigung hat der Bund gewisse Kriterien noch strenger formuliert. Er verlangt vom Kanton beispielsweise, dass dieser seine Anforderungen zur Anbindung an den öffentlichen Verkehr für neue Bauzonen noch verschärft. Aus Sicht des Bundes müsse für jede Neueinzonung die bestmögliche Erschliessung gewährleistet sein. Wie Steiert erklärt, gebe es bei der ÖV-Anbindung Kategorien von A bis E; die Kategorie E soll gemäss Bund nur unter spe­ziel­len Umständen erlaubt sein.

Auch präzisiert der Bund, dass das Siedlungsgebiet im Plan als Obergrenze und nicht als Ziel anzusehen sei. Zudem verlangt Bern genügend erschwingliche und familiengerechte Wohnungen sowie Alterswohnungen. Das sind jedoch allgemeine Direktiven. «Vieles wird der Markt regeln», sagt Steiert.

Weiter hat der Bund festgelegt, dass die maximale Fläche für Arbeitszonen höchstens jener von 2016 entsprechen darf, nämlich 1480 Hektaren. Gian­carla Papi, Vorsteherin des Bau- und Raumplanungsamts, betont, dass dafür regionale Richtpläne nötig sind. Jeder Bezirk muss für sich schauen, dass die Arbeitszonen am richtigen Ort liegen.

Der kantonale Richtplan umfasst noch einen zweiten Teil, zu dem sich der Bundesrat erst im Herbst äussern dürfte. Dieser enthält etwa die Blätter mit Projekten wie dem Windpark Schwyberg oder den Gewächshäusern im Grossen Moos.

Richtplan

Verdichtetes Bauen steht im Mittelpunkt

700 Seiten dick inklusive 60 Blätter mit vorrangigen Projekten des Kantons: So präsentierte sich der kantonale Richtplan, den der Staatsrat im November 2017 vorgestellt hat. Er ging mit dem Richtplan sogleich auf eine Tour von öffentlichen Informationsabenden in allen Bezirken. Es folgte eine breit angelegte öffentliche Vernehmlassung, nach der 13 zusätzliche Projektblätter aufgenommen wurden. Im Juli 2018 legte der Staatsrat den Richtplan dem Grossen Rat vor. Das Kantonsparlament nahm in seiner September-Session vom Richtplan Kenntnis, ohne dass er daran aber etwas ändern konnte. Anschliessend legte der Kanton das Dossier dem Bundesrat zur Prüfung und Genehmigung vor. Mit der gestrigen Genehmigung durch den Bundesrat endet ein Moratorium zur Schaffung neuer Bauzonen, das seit Annahme des Bundesgesetzes über die Raumplanung 2013 galt.

Der Richtplan zeigt auf, wie der Kanton Freiburg seine Entwicklung plant. Bis Mitte des Jahrhunderts ist mit einem Zuwachs der Freiburger Bevölkerung von heute knapp über 300 000 Einwohner auf 450 000 zu rechnen. Diese Bevölkerung braucht Platz zum Wohnen, Arbeiten und Sich­bewegen. Der Richtplan trägt dem Umstand Rechnung, dass die Fläche des Kantons begrenzt ist, die Landwirtschaftsflächen nicht noch mehr zurückgehen sollen und die intakte Natur erhalten bleiben soll.

Der Richtplan gibt eine Antwort, wie der Kanton diese He­rausforderung bewältigen will: durch verdichtetes Bauen in klar definierten Bevölkerungszentren. Die Bautätigkeit soll deshalb auf das Kantonszen­trum Freiburg sowie die sechs Regionalzentren Estavayer, Murten, Düdingen, Bulle, Romont sowie Châtel-St-Denis konzentriert werden. Bisher lagen 45 Prozent aller bebaubaren Gebiete in diesen Zentren, künftig sollen es 70 Prozent sein.

Mehr denn je sollen Bauzonen nur noch da zur Verfügung stehen, wo die Mittel des öffentlichen Verkehrs und eine verdichtete Bauweise bereits bestehen. Neue Einfamilienhaus-Siedlungen wird es immer weniger geben. Eine Konzentration soll auch bei den Arbeitszonen erfolgen. Dabei wird im Richtplan zwischen Arbeitszonen kantonaler und regionaler Bedeutung unterschieden. Arbeitszonen sind zwar genügend vorhanden, oft aber schlecht platziert.

Auch die Einhaltung eines Minimums an Fruchtfolgeflächen ist wesentlicher Bestandteil des Richtplans.

uh

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