Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Freiburg passt Gesetzgebung über Regulierungsabschüsse an 

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Im Kanton Freiburg gilt eine neue Verordnung über die Regulierungsabschüsse in Schutzgebieten. Wer an Regulierungsabschüssen teilnehmen will, muss sich neu auf einer Online-Plattform dafür anmelden. 

Der Kanton Freiburg passt seine Gesetzgebung über die Regulierungsabschüsse in Schutzgebieten an die geltende Rechtssprechung an. Das bedeutet: In den Jagdbanngebieten und den Wasser- und Zugvogelreservaten ist die Jagd verboten. Abschüsse zur Regulierung von nicht geschützten Tieren können jedoch, wenn nötig und unter bestimmten Bedingungen, erlaubt werden. Das schreibt das Amt für Wald und Natur in einer Mitteilung. 

Die neue Verordnung vereinheitlicht nun in allen Wasser- und Zugvogelreservaten des Kantons die Praxis für den Abschuss von Wildschweinen. Zum anderen führt sie die Möglichkeit von Regulierungsabschüssen in eidgenössischen Jagdbanngebieten ein. Das sind Gebiete, die dem Schutz und der Erhaltung seltener und bedrohter Tiere sowie ihrer Lebensräume dienen. Davon gibt es im Kanton Freiburg zwei: das Jagdbanngebiet Hochmatt-Motélon und das Jagdbanngebiet Dent-de-Lys. Vorerst gilt die Möglichkeit von Regulierungsschüssen nur im Jagdbanngebiet Hochmatt-Motélon zur Regulierung der Hirsche, heisst es weiter. 

Anmeldung über Plattform

Über die Teilnahme an den Regulierungsabschüssen entscheidet nicht mehr das Los. Interessierte Jägerinnen und Jäger müssen sich neu auf einer Plattform einschreiben, die vom Amt für Wald und Natur online gestellt wird. Das Amt stellt für die Regulierungsschüsse insgesamt zehn Hochsitze in mehreren Schutzgebieten zur Verfügung. 

Ausserdem findet in diesem Jahr im Kanton auch wieder die Sommerjagd auf das Wildschwein statt. So sollen die Schäden an Kulturen im Flachland und im Gebirge reduziert werden. Diese Jagd ist jedoch nur in den Sektoren erlaubt, in denen es 2023 bedeutende Schäden gab. Zudem muss sie ausserhalb des Waldes und ausserhalb von Schutzgebieten stattfinden. Sie ist auf den Monat Juli beschränkt und neu an vier statt drei Tagen pro Woche gestattet. 

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema