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Freiburg verliert seine Privilegien

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Die Ausnahmeregelung für Kantone mit einer günstigeren Pandemielage wird ab Samstag nicht mehr in Kraft sein. Das entschied der Bundesrat gestern. Für den Kanton Freiburg bedeutet das, dass Museen und Fitnesszentren ab diesem Wochenende ihre Türen schliessen. Kunden von Geschäften und Dienstleistungsbetrieben, die bisher an Sonntagen geöffnet waren, stehen in Zukunft an diesen Tagen vor verschlossenen Türen (siehe Kasten).

«Katastrophe und Frechheit»

Von einer Katastrophe und einer Frechheit spricht Pascal Baschung, Besitzer der Athletic Fitness AG in Murten, gegenüber den FN. Ein Fitnesszentrum sei von den Zahlen her wie ein Skigebiet: In den Wintermonaten werde der meiste Umsatz gemacht. Die Schliessung könne er nicht nachvollziehen. «Wir haben hier eine Riesenfläche für unsere Kunden, Maskenpflicht, gesperrte Umkleiden und auch Plexiglaswände.» Fitnesszentren seien kein Infektionsherd. Nachdem er im vergangenen Jahr bereits an 98 Tagen geschlossen hatte, fehle es an einer Perspektive für die Zukunft. «Immer wieder öffnen und schliessen. So kann es nicht weitergehen.» Zudem sei jede Wiederöffnung mit einem grossen Aufwand für die Planung der Kurse und die Vorbereitung der Räumlichkeiten verbunden. «Das können wir nicht noch ein weiteres Jahr mitmachen.»

Dass rigoros alle Zentren geschlossen werden, bewertet Sonja Aebischer, Geschäftsleiterin von Schneider Gesundheit Flamatt, als falsch. «Eine differenzierte Betrachtung der Betriebe ist notwendig. Man muss sich vor Ort ein Bild machen, wie die Schutzkonzepte aussehen und was wir an Gesundheitsprävention bieten.» Mit diesem Antrag habe sie sich bereits an die politischen Entscheidungsträger im Kanton und beim Bund gewandt, doch in diesem Sinne geschehen sei bislang nichts. Aebischer warnt vor den gesundheitlichen Folgen der erneuten Schliessung. «Die Gesundheitsberichte unserer Kunden zeigen, dass der Sport zu Hause das Training im Zentrum nicht ersetzen kann.» Bereits jetzt würden viele Mitglieder eine erhebliche Gesundheitsverschlechterung vorweisen.

Unterschiedlich starke Auswirkungen

«Für uns war die Entscheidung des Bundesrats keine Überraschung», sagt Ivan Mariano, Direktor des Museums für Kunst und Geschichte Freiburg und Präsident des Verbands der Museen des Kantons Freiburg. Bereits am Morgen sei im Museum an einer Sitzung über die nächsten Wochen diskutiert worden. «Es gibt genug zu tun: Wir werden uns um Umbauten und Inventarisierungen kümmern, die Dauerausstellung überarbeiten, Restaurierungen vornehmen und die nächste Wechselausstellung vorbereiten.»

Die Schliessung werde definitiv Folgen für die Freiburger Museen haben, sagt Mariano. Die Stärke der Auswirkungen sei aber unterschiedlich. Private Museen würden sich vor allem mit verkauften Eintritten und Raumvermietungen finanzieren. Kantonale und kommunale Museen erhalten auch Geld vom Kanton oder von Gemeinden. Derzeit sei ihm nicht bekannt, dass ein Freiburger Museum vor dem definitiven Aus stehen könnte. «Ich hoffe nicht, dass das passieren wird.»

Der Staatsrat nehme die Beendigung der Ausnahmeregelung für die Kantone zur Kenntnis, schreibt er in einer Mitteilung. Das sei ein sehr harter Schlag für die betroffenen Unternehmen. Er habe deshalb beschlossen, die auf der Grundlage der Miete oder der Hypothekarzinsen berechneten Unterstützungsmassnahmen zu verlängern. Bei der Massnahme für Härtefälle kämpfe der Staatsrat dafür, dass der Bund seine Kriterien deutlich flexibler gestalte, um den Kreis der Empfängerinnen und Empfänger dieser Unterstützung erweitern zu können.

Was ab Samstag gilt

Kunsteisbahnen müssen schliessen

Nachdem der Bundesrat die Ausnahmeregelung für die Kantone aufgehoben hat, hat der Freiburger Staatsrat reagiert und seine Verordnung zu den Corona-Massnahmen geändert. Diese wird am Samstag um Mitternacht in Kraft treten.

Neu geschlossen oder weiterhin geschlossen sind öffentliche Gaststätten, Bars, Restaurants (einschliesslich der Restaurants in Skigebieten) und andere Verpflegungsstände; der Öffentlichkeit zugängliche Einrichtungen und Anlagen, insbesondere Kasinos, Unterhaltungs- und Freizeiteinrichtungen und -anlagen; Kunsteisbahnen, Museen, Theater und Kinos; Fitness- und Hallensportanlagen, Schwimmbäder, Thermal-und Wellnessbäder (ausser solche für die Gäste von Hotels mit Zugang zu diesen Einrichtungen).

Seilbahnen fahren weiterhin

Geöffnet bleiben Kantinen und Mensen von Betrieben, der Orientierungsschulen und Bildungsstätten der Sekundarstufe II, Restaurants und Bars in Hotels (aber nur für Hotelgäste, Öffnungszeiten bis 23 Uhr) und Betriebe mit Take-away- oder Lieferservice. Ebenfalls dürfen Seilbahnen weiterhin betrieben werden. Geschäfte, Coiffeure und Banken sowie andere Dienstleistungsbetriebe und Selbstbedienungseinrichtungen, zum Beispiel Bahnhofläden oder Autowaschanlagen, dürfen öffnen. Jedoch müssen sie zwischen 19 und 6 Uhr sowie sonntags geschlossen sein. An Sonntagen dürfen aber Bäckereien und Apotheken öffnen. Diese Einschränkungen gelten laut dem Staatsrat nicht für Einrichtungen des Gesundheitswesens, soziale Dienste, öffentliche Verwaltungen oder Schalter an Bahnhöfen. Bibliotheken und Ludotheken dürfen nur für die Ausleihe geöffnet werden. Der Zutritt zu den Lesesälen von Bibliotheken ist Studierenden und Forschenden der jeweiligen Institutionen gestattet. Salons für die Prostitution oder ähnlichen Dienstleistungen dürfen innerhalb der genehmigten Zeiten öffnen.

Weiter erinnert der Staatsrat daran, dass Veranstaltungen verboten sind. Private Treffen im Familienkreis oder mit Freunden dürfen höchstens zehn Personen umfassen, einschliesslich Kinder. Für Personen älter als 16 Jahre sind sportliche und tänzerische Aktivitäten mit Körperkontakt verboten. Der Staatsrat zählt in seiner Mitteilung Fussball, Hockey, Basketball, Kampfsportarten und Sporttanz als Beispiele auf. In diesen Disziplinen ist Einzeltraining ohne Körperkontakt erlaubt. Technische Gruppenübungen ohne Körperkontakt dürfen nur im Freien stattfinden. Erlaubt sind sportliche Aktivitäten im Freien ohne Körperkontakt, einzeln oder in Gruppen von bis zu fünf Personen. Davon ausgenommen sind Wettkämpfe.

jmw

 

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