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Freiburg will keine Übergangsphase für die Unternehmenssteuerreform

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Im September hatte der Bund seine Leitlinie für die Einführung der Unternehmenssteuerreform III vorgegeben, im Dezember gab der Freiburger Staatsrat bekannt, wie er darauf reagieren will: mit einer künftigen Unternehmenssteuer von 13,72 Prozent (FN vom 16.12.). Jetzt nimmt der Staatsrat noch Stellung zum Vorschlag des Bundes.

Allgemein schliesst sich Freiburg der Konferenz der Kantonsregierungen und der Finanzdirektoren an (siehe Seite 16). Diese weisen in ihrer Antwort auf die Vernehmlassung mehrere Vorschläge des Bundes zurück, da diese aus der Sicht der Kantone noch mehr Steuerausfälle zur Folge hätten. Abgelehnt werden insbesondere die Einführung einer zinsbereinigten Gewinnsteuer und die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital.

Keine zehnjährige Frist

Zu gewissen Punkten in der Vernehmlassung nimmt die Freiburger Regierung noch gesondert Stellung. So kritisiert der Staatsrat die geplante Regelung zur Aufdeckung stiller Reserven.

Dies ist ein vom Bund vorgesehener Mechanismus beim Übergang vom bisherigen privilegierten Steuerstatus zu einer regulären Besteuerung. Er sollte via die stillen Reserven den Übergang von einem Regime zum anderen über zehn Jahr hinaus abfedern.

Die Freiburger Regierung ist der Meinung, dass diese Übergangsphase bei der EU und der OECD auf Widerstand stossen werde. Ausserdem sei es vor allem ein Instrument für jene Kantone, die nicht planen, ihre regulärenFirmensteuernzu senken. Deshalb fordert der Staatsrat für die Kantone die Freiheit, die Unternehmensteuerreform in einem Zug einzuführen, was Freiburg auch machen würde.

Weiter ist der Staatsrat der Meinung, dass der Bundes- rat eine zu enge Auslegung des Status der Lizenzbox vornimmt. Dies sei für viele Kanto- ne nicht attraktiv, deshalb verlangt der Staatsrat bei der Definition der Lizenzbox mehr Flexibilität.

 Bezüglich der Kompensationen des Bun- des an die Kantone für die neue Unternehmensteuerreform schreibt der Staatsrat: «Wir sind der Meinung, dass der vorgeschlagene Betrag von einer Milliarde Franken ungenügend ist.» Diese Kompensation gehe davon aus, dass die Kantone ihre Firmensteuern auf durchschnittlich 16 Prozent senken. Es sei aber zu erwarten, dass dieser Steuersatz allgemein tiefer liegen werde.

Schliesslich bittet Freiburg darum, dass der bisherige Verteilschlüssel für Kompensationsgelder und der Finanzausgleich nicht geändert werden. Der Staatsrat unterstützt vielmehr den Vorschlag des Kantons Waadt, für den Ausgleich allfälliger Finanzierungslücken einen zusätzlichen Fonds einzuführen.

«Wir sind der Meinung, dass der Betrag von einer Milliarde Franken ungenügend ist.»

Freiburger Staatsrat

Antwort auf Vernehmlassung

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