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Freiburger Lösung für die Wahlkreise

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Der Glanebezirk stellt acht Grossräte, der Vivisbachbezirk sechs. Rein rechnerisch müsste eine Kandidatenliste also mindestens 11,11 beziehungsweise 14,28 Prozent aller Stimmen erreichen, um einen Volksvertreter nach Freiburg zu schicken. Das erreichen fast nur die grossen Parteien.

Diese Begebenheit ist in verschiedenen Landesteilen festgestellt und als undemokratisch aufgenommen worden. Das Bundesgericht hat die Bildung zu kleiner Wahlkreise als unvereinbar mit dem Proporzsystem und als nicht konform mit der Wahl- und Abstimmungsfreiheit erachtet. Ein Urteil des Kantonsgerichts hat 2012 bestätigt, dass das in Freiburg herrschende System für die Grossratswahlen nicht verfassungsmässig ist.

«Ein Kompromiss»

Mit einem klaren Entscheid von 76 gegen 14 Stimmen bei zwei Enthaltungen hat der Grosse Rat gestern ein neues Wahlsystem angenommen, welches der Rechtsprechung Rechnung trägt. Neu kommt ein System mit einem Wahlkreisverbund für die Bezirke Vivisbach und Glane zur Anwendung. Dieses sieht vor, dass die Stimmen der Kandidatenlisten beider Bezirke zusammengezählt werden. Bei 14 Grossräten beider Bezirke braucht eine Partei somit nur noch 7,14 Prozent aller Stimmen, um einen Grossrat zu stellen. Dies liegt unter dem vom Bundesgericht geforderten Wert von zehn Prozent. In einem zweiten Schritt werden dann die Volksvertreter auf die beiden Bezirke verteilt. Alle anderen Bezirke wählen ihre Grossräte wie bisher.

Staatsrätin Marie Garnier (Grüne) erwähnte, dass auf der Suche nach einer Lösung erst zwei Varianten geprüft worden waren: eine Wahlkreisfusion Glane-Vivisbach und das bi-proportionale Wahlsystem (der doppelte Pukelsheim), bei dem die Wähleranteile unter Zusammenzählen aller Listen im Kanton bestimmt und dann auf die Bezirke aufgeteilt worden wären. Beide Varianten stiessen aber in der Vernehmlassung auf zu viel Widerstand.

Das gestern genehmigte System entspringt einem Gutachten des Rechtsprofessors Jacques Dubey. Es ist den Freiburger Strukturen angepasst.

Die Grossräte nahmen das System mit dem Wahlverbund für den Kantonssüden an, allerdings ohne grosse Begeisterung. Didier Castella (FDP, Pringy) störte sich, dass die Gerichte sich einmischen und die Gewaltentrennung nicht eingehalten werde. Benoît Piller (SP, Avry-sur-Matran) bezeichnete es als «die am wenigsten schlechte Lösung». Er empfindet es als störend, dass für zwei Bezirke im Süden eine Ausnahme vom bisherigen System gemacht werde, erwähnte aber, dass mit zwei Wahlkreisen auch der Saanebezirk eine Ausnahme sei.

Gleicher Meinung war der Kommissionssprecher, Nicolas Kolly (SVP, Essert). Er sprach von einem «Kompromiss», der mittelfristig Bestand haben dürfte. Damit auch der Broyebezirk nicht mehr nach dem bisherigen System funktionieren dürfte, müsste dieser drei Grossräte verlieren–wenig wahrscheinlich beim herrschenden Bevölkerungswachstum.

Gegen das vom Staatsrat vorgestellte Projekt opponierte das Mitte-links-Bündnis. Es verlangte mit einem Änderungsantrag den doppelten Pukelsheim als einheitliches System für den ganzen Kanton. Dieser Antrag hatte mit 78 Gegenstimmen keine Chance. Ralph Alexander Schmid (GLP, Lugnorre) sagte, bloss ein Bürger müsse das gestern gewählte System vor Bundesgericht bringen, und schon seien die kantonalen Wahlen 2016 gefährdet. Diese Ansicht teilt Marie Garnier nicht: «Ich denke nicht, dass das ausgearbeitete Projekt vor Gericht angegriffen werden kann.»

Chronologie

Der relative Wert einer Wählerstimme

Seit 1848 zählt der Kanton Freiburg sieben Bezirke, die den sieben Wahlkreisen bei den Parlamentswahlen entsprachen. 1950 wurde der Saanebezirk in je einen Wahlkreis Stadt und Land aufgeteilt. Zuletzt wurde offensichtlich, dass in verschieden grossen Wahlkreisen nicht jede Stimme das gleiche politische Gewicht aufweist. Verschärfend wirkte es sich aus, als 2004 der Grosse Rat von 130 auf 110 Abgeordnete reduziert wurde.uh

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