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Freispruch dank Nachzahlung

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Lange war die Liste der Finanzdelikte, welche die Staatsanwaltschaft einem 33-jährigen Mann im März vor dem Wirtschaftsgericht des Kantons Freiburg vorgeworfen hatte. Eine Freiheitsstrafe von 22 Monaten sowie eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen hatte Staatsanwältin Alessia Chocomeli-Lisibach gefordert (die FN berichteten). Bevor das Gericht gestern sein Urteil fällen konnte, wurde bekannt, dass in der Zwischenzeit eine wichtige Änderung der Sachlage erfolgt war: Der Mann hatte Unterhaltszahlungen für seinen Sohn in der Höhe von 70 000 Franken nachbezahlt, das kantonale Sozialamt daraufhin seine Klage zurückgezogen.

 In der Folge sprach ihn das Gericht vom Vorwurf der Vernachlässigung von Unterhaltspflichten frei. Auch bei anderen Anklagepunkten entschied das Gericht auf Freispruch–insbesondere auch beim Anklagepunkt, der in der Verhandlung am meisten Zeit in Anspruch genommen hatte.

So hatte der Mann, der damals Verwalter einer mittlerweile aufgelösten Baufirma war, mit einem Architekten zwei Verträge für verschiedene Arbeiten unterschrieben. Mit dem Geld, das der Architekt bezahlte, hatte der Beschuldigte aber offenbar nicht alle Subunternehmer bezahlt. Diese drohten dem Architekten mit dem Bauhandwerkerpfandrecht–und er bezahlte zusätzliche Rechnungen von 142 500 Franken. Das Gericht befand jedoch, der Architekt habe mit dem Mann nur einen einfachen Werkvertrag und keinen Generalunternehmervertrag abgeschlossen und ihm das ausbezahlte Geld nicht anvertraut. Deshalb sei der Mann vom Vorwurf der Veruntreuung freizusprechen. Auch sei der Vorwurf der ungetreuen Geschäftsführung nicht haltbar.

Jedoch sprach Gerichtspräsident Alain Gautschi den Mann unter anderem des Missbrauchs von Lohnabzügen, der Verfügung über mit Beschlag belegte Vermögenswerte sowie der Übertretung des AHV-Gesetzes schuldig. Er verurteilte ihn zu einem Monat Gefängnis unbedingt sowie zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen und einer Busse von 200 Franken. Der Mann sei schon mehrmals verurteilt worden und zeige keinerlei Einsicht. «Ihr Verhalten ist verabscheuenswert», so Gautschi.

Sie könne noch nicht sagen, ob sie Berufung einlegen wird, sagte Alessia Chocomeli-Lisibach. «Ich kann es aber nicht ausschliessen.» rb

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