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Freispruch:Bezirksgericht korrigiert Urteil

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Tafers Ein Dachdecker ist im Winter 2008 bei seiner Arbeit durch ein Unterdach vier Meter tief gefallen und schwer verletzt worden. Das Untersuchungsrichteramt hat den Bauleiter, den Vorarbeiter und den Unternehmer in der Folge wegen fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Gefährdung durch Verletzung der Regeln der Baukunde zu einer bedingten Gefängnisstrafe verurteilt. Das Bezirksgericht Sense hat diese Urteile nun korrigiert und alle drei Angeklagten freigesprochen. Polizeirichter Peter Rentsch folgte damit den Anträgen der Verteidiger und verneinte einen klaren Zusammenhang zwischen dem starken Schneefall an diesem Tag und dem Unfall auf einer Baustelle in Bösingen. im

Bericht Seite 7

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