BERN Der Absturz der Crossair-Maschine von Bassersdorf ZH 2001 bleibt für Moritz Suter und André Dosé definitiv ohne strafrechtliche Konsequenzen. Die Bundesanwaltschaft verzichtet darauf, die Freisprüche des Bundesstrafgerichts anzufechten. Das Bundesstrafgericht hatte Suter und Dosé sowie weitere vier Angeklagte im vergangenen Mai vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. sda
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