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Fribourg Centre blockiert: Bundesgericht spricht Klimaaktivisten von Nötigung frei

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Sieben Klimaaktivistinnen und -aktivisten haben mit der Blockade des Eingangs eines Einkaufszentrums in Freiburg keine Nötigung begangen. Das Bundesgericht weist die Beschwerde der Freiburger Staatsanwaltschaft ab.

Die Freiburger Staatsanwaltschaft unterliegt vor dem Bundesgericht: Sieben Klimaaktivistinnen und -aktivisten, die im November 2019 das Einkaufszentrum Fribourg Centre blockiert hatten, werden vom Vorwurf der Nötigung freigesprochen. «Das Bundesgericht hat entschieden, dass der bei der friedlichen Aktion ausgeübte Druck nicht intensiv genug war, um den Tatbestand der Nötigung zu erfüllen», teilt das dreiköpfige Richtergremium in Lausanne mit. Damit weist es eine Beschwerde der Freiburger Staatsanwaltschaft ab.

«Der Nötigung macht sich unter anderem strafbar, wer jemanden durch die Beschränkung seiner Handlungsfreiheit nötigt, etwas zu tun, zu unterlassen oder zu dulden», erläutert das Bundesgericht in seinem Urteil. Zwar seien Kunden am Zu- und Weggang des Einkaufszentrums gehindert worden. Das habe auch zu einer gewissen Unruhe geführt.

Die Aktion war jedoch so strukturiert, dass die anderen Zugänge des Einkaufszentrums frei blieben und die Kunden mit einem kleinen Umweg das Gebäude betreten oder verlassen konnten.

Die Aktion habe keine ernsthafte Störung des Alltagslebens bedeutet. «Das Kantonsgericht ging insgesamt zu Recht davon aus, das die Aktion durch die Meinungsäusserungs- und die Versammlungsfreiheit geschützt ist und keine Nötigung darstellt», so das Bundesgericht.

Polizei räumte Blockade

Klimaaktivistinnen und -aktivisten hatten den Eingang des Einkaufszentrums im November 2019 am Black Friday – einem Aktionstag, bei dem viele Geschäfte die Kundschaft mit attraktiven Rabatten locken – mit Einkaufswagen und Brettern blockiert. Die Polizei räumte die Blockade nach mehreren Stunden. 

Die Freiburger Staatsanwaltschaft verurteilte die Teilnehmerinnen und Teilnehmer per Strafbefehl zu Bussen zwischen 200 und 500 Franken – unter anderem wegen Störung der öffentlichen Ruhe und Nichtbefolgens einer polizeilichen Anordnung. Einige erhielten zudem eine bedingte Freiheitsstrafe wegen Nötigung.

Rund 30 Personen – darunter die sieben Aktivistinnen und Aktivisten – reichten Rekurs gegen die Strafbefehle ein. Die Beschwerden hiess das Kantonsgericht im November 2022 gut und sprach die Beschwerdeführer der Nötigung frei. Weil die sieben Teilnehmerinnen und Teilnehmer der polizeilichen Aufforderung zum Verlassen des Gebäudes nicht nachkamen, wurden sie zu Bussen von 150 Franken wegen der Zuwiderhandlung gegen Anordnungen oder Massnahmen der Polizei verurteilt.

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