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Früherer Amtsleiter geht vor Bundesgericht

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Er arbeitete seit mehr als zwanzig Jahren in der Freiburger Kantonsverwaltung, seit vier Jahren als Amtsleiter, als es Anfang 2012 zu Auffälligkeiten kam: Der Mittfünfziger hatte einer Gemeinde Dienstbarkeitsverträge erstellt und das Geld direkt kassiert. Die Gemeinde reklamierte wegen der Rechnung: Sie sei nicht auf offiziellem Briefpapier des Kantons erstellt, zudem sei der Betrag sehr hoch. Auch ein Unternehmer beschwerte sich beim Staatsrat über den Mann.

Als Amtsleiter musste der Mann auch die Kasse führen. Die Finanzdirektion kontrollierte diese nach den Reklamationen und stellte fest, dass Belege fehlten und die Kasse nachlässig geführt worden war. Die Direktion kündigte dem Mann an, dass sie eine Administrativuntersuchung eröffnen werde; zuerst aber werde das Finanzinspektorat die Kasse und das Amt vertieft untersuchen.

Die Finanzinspektoren stellten fest, dass der Amtsleiter zwar Belege für drei Weiterbildungskurse abgelegt und sich das Geld ausbezahlt hatte. Hingegen fehlte der Beweis, dass die Kurse auch bezahlt worden waren. Zudem hatte der Mann von seinen Angestellten eine Beteiligung von 20 Franken pro Person für das Weihnachtsessen verlangt. Dieses Geld tauchte in der Abrechnung aber nicht auf. Der Amtsleiter hatte Bons in einer Kleiderboutique gekauft; doch hat er diese Bons nie an seine Angestellten verteilt. Für einige Gebühren fehlten offizielle Quittungen, zudem führte der Mann auffällig viele Fahrspesen an.

Der Kanton teilte dem Amtsleiter Anfang Februar 2012 mit, dass er eine Administrativuntersuchung durchführen müsse. Dies sei aber eine schwerwiegende Untersuchung – sowohl für den Betroffenen als auch für die Verwaltung. Daher schlug der Staatsrat dem Mann vor, sich im gegenseitigen Einverständnis auf Ende Jahr zu trennen: Der Amtsleiter wechsle vorerst in ein anderes Amt und verlasse dann die Kantonsverwaltung auf Ende Jahr. Finde er vorher eine neue Stelle, könne er diese sofort antreten.

Der Mann, der von einem Anwalt beraten wurde, akzeptierte diesen Vorschlag und wechselte im April auf die provisorische Stelle. Mitte Juni liess er sich wegen einer Depression krankschreiben. Der Mann nahm einen neuen Anwalt und verlangte, die bisherigen Entscheide seien aufzuheben. Er sei nie angehört und zudem unter starken Druck gesetzt worden; als er von der möglichen Untersuchung erfahren habe, sei er so geschockt gewesen, dass er urteilsunfähig geworden sei. Das beweise auch ein Arztzeugnis.

Der Staatsrat wies den Rekurs ab, der ehemalige Amtsleiter ging vor Kantonsgericht. Auch dort blitzte der Mann im Februar ab. Die Situation sei für den Mann sicherlich sehr schwierig gewesen, hält das Gericht in seinem Urteil fest. Doch habe er zwei Wochen Zeit gehabt, um sich zu überlegen, ob er die Übergangslösung akzeptieren wolle oder nicht. Der Mann sei nicht urteilsunfähig gewesen: Er habe die neue Stelle angetreten und sich sogar bei einem Staatsrat nach einer neuen, fixen Stelle in der Verwaltung erkundigt. Das Arztzeugnis beweise nichts, da der Arzt den Mann erst im Juni behandelt habe, nicht aber im Februar.

Der Rapport des Finanzinspektorats habe klar gezeigt, dass eine Administrativuntersuchung nötig wäre, um zu wissen, wie schwer die Verfehlungen des Amtsleiters seien. Das heisse noch nicht, dass die Untersuchung ein schwerwiegendes Fehlverhalten ans Licht gebracht hätte, schreibt das Freiburger Kantonsgericht. «Der Druck des Staatsrats, entweder eine Untersuchung einzuleiten oder sich vom Mann zu trennen, war aber gerechtfertigt.»

Das Kantonsgericht weist daher den Rekurs des Mannes ab. Dieser gibt aber nicht auf: Er geht vor Bundesgericht.njb

 Das Urteil:http://www.fr.ch/tc/de/pub/index.cfm; Rechtsprechung; ab 2016; Verwaltungsrecht, Entscheid Nr. 69.

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