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Für Geflüchtete aus der Ukraine lohnt sich Arbeit kaum

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Geflüchtete ukrainische Personen, die eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, müssen im Kanton Freiburg die zuvor erhaltenen Sozialhilfe zurückzahlen. Viele ziehen darum in den Kanton Bern. Die Integration in den Freiburger Arbeitsmarkt funktioniert nicht wie gewünscht.

Bis Ende 2024 sollen 40 Prozent der erwerbsfähigen Personen mit Schutzstatus S einer Arbeit nachgehen. Diese Zielsetzung hat der Bundesrat Ende letzten Jahres herausgegeben; gemeint sind insbesondere vom Krieg geflohene Personen aus der Ukraine.

Doch diese Integration in den Arbeitsmarkt ist im Kanton Freiburg erschwert. Freiburg gehört zu einer Minderheit der Kantone, in denen empfangene Sozialhilfe in hohem Masse zurückbezahlt werden muss. «Sobald also Ukrainerinnen und Ukrainer eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, müssen sie den grössten Teil davon gleich zurückzahlen», sagt der Murtner Erwin Murer, Interims-Präsident der Organisation «Osons l‘accueil – Wagen wir Gastfreundschaft!». Wie Murer kürzlich in einem Leserbrief schrieb, bleibe den Betroffenen bei einer Erwerbstätigkeit am Ende des Monats oft kaum ein Plus von 100 Franken. 

Brigitte Widmer-Bossuge, Gründerin des Projekts «Coucou – Hilfe zur Selbsthilfe für fremdsprachige Kinder und Eltern», erklärt: «Mehrere Familien und Einzelpersonen aus der Ukraine sind letztes Jahr aus der Region Murten in den Kanton Bern weitergezogen, wo sie den Lohn für sich behalten können und nicht wie im Kanton Freiburg die Sozialhilfe zurückbezahlen müssen.»

Es gibt Asylsozialhilfe

Personen mit dem Schutzstatus S haben nach ihrer Ankunft in der Schweiz in der Regel finanzielle Unterstützung erfahren, welche der Asylsozialhilfe gleichgestellt ist. Dabei erstattet der Bund den Kantonen eine Globalpauschale für die Sozialhilfekosten aller Asylsuchenden und vorläufig aufgenommenen Personen, deren Einreise weniger als sieben Jahre zurückliegt.

Die Festsetzung und Ausrichtung von Sozialhilfeleistungen wird dann durch die kantonalen Sozialhilfegesetze bestimmt. Und da gilt im Kanton Freiburg eben die weitgehende Rückzahlungspflicht. Wie der Bundesrat letztes Jahr in der Beantwortung eines parlamentarischen Vorstosses geschrieben hatte, fehle dem Bund aufgrund der kantonalen Zuständigkeit weitgehend die Kompetenz, die Asylsozialhilfe inhaltlich zu regeln. Um eine gewisse Harmonisierung zu erreichen, könne die Konferenz der Sozialdirektoren Empfehlungen zuhanden der Kantone erlassen.

Grundsätzlich unterscheidet sich die Asylsozialhilfe von derjenigen, die etwa Schweizerinnen und Schweizer beziehen. Während die Sozialhilfe in der Regel auf Gemeinde- oder Bezirksebene organisiert ist, wird die Asylsozialhilfe im Kanton Freiburg über das beauftragte Unternehmen ORS Service AG abgerechnet. Der Bund bezahlt regelmässig auf ein Kontokorrent; Rückzahlungen fliessen ebenso dort hin. Auch muss nach Gesetz der Ansatz der Sozialhilfe für vorläufig aufgenommene Ausländer unter demjenigen für die einheimische Bevölkerung liegen.

Abschaffung im nächsten Jahr?

Nun laufen im Kanton Freiburg aber Bestrebungen, an der Rückzahlpflicht der Sozialhilfe zu rütteln. 2020 hatten zwei SP-Grossrätinnen eine Motion zur Abschaffung der Rückerstattungspflicht im Sozialhilfegesetz eingereicht. Und im letzten November hat der Staatsrat dann einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der genau dies vorschlägt: Nach Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit sollen Personen ihre erhaltene Sozialhilfe nicht mehr systematisch zurückzahlen müssen. Es solle so attraktiver werden, die Sozialhilfe zugunsten einer Arbeitsstelle zu verlassen, wie Jean-Claude Simonet, Vorsteher des kantonalen Sozialamts, damals an einer Medienorientierung sagte. Die Abschaffung der Rückerstattungspflicht würde aber nicht generell gelten, nämlich nicht bei unrechtmässig erhaltenen Leistungen, bei Vorschüssen oder bei Erlangung eines bedeutenden Vermögens.

Als Nächstes wird sich der Grosse Rat mit der Änderung des Sozialhilfegesetzes befassen. Die Änderungen mit der Abschaffung der Rückerstattungspflicht könnten ab 2025 in Kraft treten. uh

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Osons l‘accueil

Murer gibt sein Präsidium ab

Eine wichtige Rolle bei der Integration der ukrainischen Flüchtlinge im Kanton Freiburg hat die Vereinigung «Osons l‘accueil – Wagen wir Gastfreundschaft!» gespielt. Vor zwei Jahren, ungefähr zum Zeitpunkt des Ausbruchs des russischen Angriffskriegs in der Ukraine, hat der Murtner Erwin Murer das Präsidium interimistisch übernommen. Nun kann er das Amt weitergeben: Am 1. März wird der Grossrat und vormalige Grossratspräsident Jean-Pierre Doutaz aus Epagny (Greyerzbezirk) das Amt übernehmen. Der Vorstand von «Osons l‘accueil» bestimmt das Präsidium intern. Erwin Murer bleibt als deutschsprachiger Vizepräsident in der Organisation. 

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