Nicht wirklich gelohnt hat sich eine Aktion zweier Männer in Freiburg. Im Dezember 2014 brachen die beiden fünf Parkuhren auf, um das Münz zu stehlen. 340.10 Franken erbeuteten sie dabei–und verursachten einen Schaden von 2500 Franken.
Nun hat die Staatsanwaltschaft die beiden Rumänen mittels Strafbefehl des Diebstahls, der Sachbeschädigung und des Verstosses gegen das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer schuldig gesprochen und zu einer bedingten Strafe von 150 Tagessätzen à 50 Franken verurteilt, abzüglich der bereits in Untersuchungshaft abgesessenen Tage. Ebenfalls müssen sie eine Summe von je 4800 Franken bezahlen. Diese setzt sich aus den Dossierkosten, Gebühren und anderen Auslagen zusammen. rb