In der Schweiz hat jeder das Recht auf eine unentgeltliche Grundschulausbildung. Für Schulausflüge oder -lager mussten Eltern bisher allerdings einen Beitrag zahlen. Ärmere Familien konnten dabei an ihre finanziellen Grenzen stossen. Letzten Dezember hat das Bundesgericht nun entschieden, dass Schulen keine Elternbeiträge für Schulreisen und -lager verlangen dürfen. «Der Entscheid des Bundesgerichts hat die Problematik entschärft, dass Kinder nicht an Ausflügen teilnehmen können», sagt Laurent Baeriswyl, Direktor der Orientierungsschule Düdingen, gegenüber den FN.
Direkte Hilfe dürften Lehrpersonen sowieso nicht leisten, wenn sie einen Sozialfall in der Klasse vermuten, sagt Marianne Küng-Reusser, stellvertretende Amtsvorsteherin für den deutschsprachigen Unterricht, auf Anfrage. «Die Familien unterstehen dem Persönlichkeitsschutz. Die Schule darf sich nicht über die finanzielle Situation erkundigen.»
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