Die Gegner einer Fusion von Grossfreiburg appellieren an den Staatsrat, er solle die geplante Konsultativabstimmung vom 26. September verhindern, und fordern eine finanzielle Unterstützung ihres Vereins. Staatsrat Didier Castella winkt ab.
Der Verein «Nein zur Fusion Grossfreiburgs» stellt die Rechtmässigkeit einer Konsultativabstimmung infrage. Wie er in einer Medienmitteilung schreibt, sehe das kantonalen Gesetz über die Förderung der Gemeindezusammenschlüsse bloss eine Abstimmung zu einer vom Staatsrat genehmigten Fusionskonvention vor. Nicht vorgesehen sei dagegen ein Stimmungstest bei der Bevölkerung in Form einer Konsultativabstimmung im Vorfeld der definitiven Fusionsabstimmung.
Konsultativabstimmung verhindern
Die Konstituierende Versammlung Grossfreiburgs hat für den kommenden 26. September eine Konsultativabstimmung anberaumt. Diese soll aufzeigen, ob und welche der neun potenziellen Fusionsgemeinden Avry, Belfaux, Corminboeuf, Freiburg, Givisiez, Granges-Paccot, Marly, Matran und Villars-sur-Glâne aus dem Fusionsprozess aussteigen wollen. Dies bevor der definitive Fusionsperimeter in der Konvention festgelegt wird, die am 25. September 2022 zur Abstimmung gelangen soll. Gemäss den Gegnern kann der Perimeter aber erst danach angepasst werden, sofern sich einzelne Gemeinden gegen das Projekt aussprechen. Sie fordern den Staatsrat daher auf, die Konstituierende Versammlung dazu anzuhalten, die Konsultativabstimmung abzublasen.
Objektive Information gefordert
Der Verein «Nein zur Fusion Grossfreiburgs» wirft der Konstituierenden Versammlung weiter vor, die Information über das Fusionsprojekt zu monopolisieren. Notabene mit einem Kommunikationsbudget, das vom Kanton finanziert wird. Die Gegner verlangen vom Staatsrat daher, sie ebenfalls finanziell zu unterstützen. Dies, damit ihr Verein seinerseits über das Fusionsprojekt informieren und zu einer ausgewogenen Meinungsbildung beitragen könne.
Reaktion des Staatsrats
Der Forderung nach einer finanziellen Unterstützung des Vereins «Nein zur Fusion Grossfreiburgs» hat der Staatsrat bereits eine Absage erteilt. Eine Wiedererwägung kommt gemäss dem zuständigen Staatsrat Didier Castella (FDP) kaum infrage.
Es gibt für die finanzielle Unterstützung von Abstimmungskomitees keine gesetzliche Grundlage, und es ist nirgendwo Usus, eine solche zu gewähren.
Didier Castella
FDP-Staatsrat
Zudem seien alle Gemeinden in der Konstituierenden Versammlung vertreten, der auch fusionskritische Mitglieder angehörten. «Der Staatsrat ist im Übrigen selbstverständlich darauf bedacht, dass objektiv informiert wird.»
Zum Vorwurf, die Konsultativabstimmung sei unrechtmässig, sagt Castella: «Der Staatsrat wird sich dazu nicht äussern. Das ist Sache des Oberamtmanns und der Gerichte.» Es sei an den Gegnern, diese Instanzen im Moment der Publikation der Abstimmung im Amtsblatt anzugehen. «Grundsätzlich ist zu sagen, dass das Organisationsreglement der Konstituierenden Versammlung die Möglichkeit einer Konsultativabstimmung vorsieht. Es wurde nie angefochten.» Es gebe zudem eine Erwartung in der Bevölkerung, dass die Abstimmung stattfinde, denn davon werde bereits seit 2013 gesprochen. Und Castella sagt:
Es ist schon erstaunlich, welche Angst die Gegner davor haben, dass sich die Bevölkerung zur Fusion äussern können soll.
Didier Castella
FDP-Staatsrat
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