Neu sollen die Kantone darüber entscheiden, für welche geschützten Tierarten eine sogenannte Bestandsregulierung vorgesehen wird. Damit wird die aktuell geltende Regelung umgekehrt. Bisher können die Kantone nur mit Zustimmung des Bundesamts für Umwelt (Bafu) den Abschuss von geschützten Tieren vorsehen, und der Bundesrat bestimmt, welche Arten unter diese Bestimmung fallen.
Es darf bezweifelt werden, dass die Anwendung von einheitlichen Kriterien und eine vergleichbare Fachkompetenz sowie Fachpersonal in allen Kantonen sichergestellt werden könnten – von den Kosten gar nicht zu reden.
Die in unserem Land lebenden beziehungsweise es durchwandernden Tiere verdienen eine einheitlich kompetente sowie nach wissenschaftlichen Kriterien vorgenommene Beurteilung. Dazu braucht es einheitliche Daten und eine über-kantonale Entscheidungsfindung.
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