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Geisel-Aussagen von Alt-Bundesrat Leuenberger bleiben folgenlos

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Alt-Bundesrat Moritz Leuenberger wird wegen seiner umstrittenen Aussage zur Lösegeldzahlung der Schweiz bei Geiselnahmen nicht strafrechtlich verfolgt.
Aldo Ellena/a

Die Bundesanwaltschaft wird nicht zur Strafuntersuchung gegen Alt-Bundesrat Moritz Leuenberger ermächtigt. Das hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden.

Alt-Bundesrat Moritz Leuenberger hatte in einem Zeitungsinterview gesagt, die Schweiz habe bei Geiselnahmen Lösegelder bezahlt. Die Bundesanwaltschaft erwägte daraufhin, gegen den Alt-Bundesrat eine Untersuchung wegen Amtsgeheimnisverletzung einzuleiten. Sie reichte beim Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) einen Antrag zum Entscheid über die Erteilung oder Verweigerung der Ermächtigung zur Strafverfolgung ein.

Dieses Gesuch hat der Bundesrat nun abgelehnt. Eine Strafuntersuchung sei «nicht mit den Interessen des Landes vereinbar», schreibt er. Die Durchführung eines Strafverfahrens in dieser Angelegenheit würde eine detaillierte Auseinandersetzung mit der Strategie des Bundesrats in Entführungsfällen nach sich ziehen. Der Bundesrat vertrete aber ausdrücklich die Politik, dass die Schweiz in Entführungsfällen kein Lösegeld bezahle.

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