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Geldbusse statt Gefängnis

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Untertitel: Polizeirichter streicht 15 Tage

Autor: Von ELISABETH SCHWAB-SALZMANN

Im August 2002 nahm ein Pizza-Essen in Murten ein schlechtes Ende. Der Hanfanbauer A aus dem Seebezirk wurde nach dem Verlassen der Pizzeria von drei Jugendlichen belästigt. Einer lenkte A ab, die zwei anderen raubten ihm das Portemonnaie, belästigten und traten ihn und rannten davon. Der Bestohlene holte sein Auto und fuhr den Dieben nach. Beim Einbiegen in die enge Kreuzgasse in Murten passierte der Unfall, A touchierte die Fassade vom Kino, die Jugendlichen rannten weiter, ohne von A eingeholt worden zu sein.

Und eines führte zum anderen

A verliess die Unfallstelle und meldete von zuhause aus den Überfall, ohne den Vorfall mit der Mauer zu erwähnen. Er hätte dies am anderen Morgen bei der Anzeige nachgeholt, sagte A bei der Verhandlung vor dem Polizeirichter.

Bei A wurde eine Urin- und Blutprobe angeordnet. Er hatte zwei Gläser Rotwein am Unfallabend getrunken. Ausserdem rauche er drei- bis viermal wöchentlich eine Hanfzigarette, gab er zu Protokoll. Die chemisch-toxikologischen Untersuchungen ergaben, dass A im Zeitpunkt des Unfalles unter Einfluss von Cannabis gestanden ist. Die Blutanalyse ergab einen Blutalkoholgehalt von 0,1 Promille.
Am 20. März 2003 wurde A vom Untersuchungsrichter wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln, pflichtwidrigem Verhalten beim Unfall, Übertreten des Bundesgesetzes über die Betäubungsmittel, Erleichtern des rechtswidrigen Aufenthaltes und wegen Beschäftigen eines Ausländers ohne Bewilligung zu 15 Tagen Gefängnis und einer Busse von 2000 Franken verurteilt. Bei einer Kontrolle des Hanfgeschäftes von A stellte die Polizei fest, dass dieser vier Personen beschäftigte, die sich illegal in der Schweiz aufhielten.
Der Verurteilte wehrte sich gegen das Urteil. Die Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (Anag) wurde von A nicht bestritten, dafür sprach ihn der Gerichtspräsident auch schuldig. Kein pflichtwidriges Verhalten nach dem Unfall und nur leichtes Nichtbeherrschen des Fahrzeugs hingegen attestierte ihm der Richter. Die 15 Tage Gefängnis strich er. Die gefundenen Spuren von Betäubungsmitteln seien im Nanobereich anzusiedeln, also weit unter dem Grenzwert von 0,3 Prozent THC. A muss eine Busse von 1000 Franken bezahlen.

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