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Geldstrafe für Firmenbesitzer, der Covid-Gelder privat verwendete

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Ein Unternehmer aus der Agglomeration Freiburg ist verurteilt worden, weil er bei der Beantragung von Covid-Unterstützungsgeldern gemogelt hat.

Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat einen 39-jährigen Mann wegen Betrugs, Geldwäsche und Urkundenfälschung zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Der Fall geht auf April 2020 zurück. Damals hatte der Inhaber einer Baufirma aus dem Grossraum Freiburg einen Covid-Kredit beantragt. Dabei gab er die Höhe des Jahresumsatzes mit 290‘000 Franken an, um so zu einem Unterstützungsbeitrag von 29‘000 Franken zu kommen. Bei der Steuererklärung für dieses Jahr gab er später aber einen Umsatz von 126‘000 Franken an. Die Firma wies zudem Ende dieses Jahres ein Defizit aus, und es liefen Betreibungen.

Das Geld, das der Mann aus dem Topf für Unternehmen in pandemiebedingten Schwierigkeiten bezogen hatte, gab er für persönliche Zwecke aus, wie es im Strafbefehl heisst. Er bezog mehrfach Bargeld vom Firmenkonto, teils gab es auch Auszahlungen an seine Frau, die er in der Buchhaltung als «Darlehen» deklariert hatte.

Es war nicht das erste Mal, dass sich die Justiz mit dem Beschuldigten befasst hatte. Wegen Trunkenheit am Steuer hatte er 2014 bereits eine Strafe und eine Busse erhalten. Angesichts dessen, dass seine Firma in Konkurs gegangen ist und er Schulden hat, legte die Staatsanwaltschaft den Ansatz für die bedingte Geldstrafe auf 30 Franken fest. Das Urteil lautet auf 120 Tagessätze zu 30 Franken sowie eine Busse von 800 Franken. Die Probezeit für die bedingte Strafe wurde auf fünf Jahre festgelegt.

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