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Geldstrafe für zwei Personen, die im Strassentunnel tanzten 

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Die Staatsanwaltschaft hat eine Frau und einen Mann verurteilt, die mitten auf einer Autobahn ein kleines Privatfest gefeiert hatten.

Ein 33-jähriger Autolenker uns seine 41-jährige Beifahrerin waren letzten September, gegen 1 Uhr nachts, mit dem Auto auf der Umfahrungsstrasse von Bulle unterwegs. Im Tunnel de la Trême hielten die beiden ihr Fahrzeug in einer Notfallnische an. Zuvor hatten sie eine doppelte Sicherheitslinie überfahren.

Die beiden stiegen aus, und die Frau fing an, mitten auf der Strasse zu tanzen. Währenddessen filmte der Mann sie mit seinem Mobiltelefon. Später stellte er dieses auf das Dach des Autos und gesellte sich zur tanzenden Frau mitten auf die Strasse.

Bedingte Geldstrafen

Aufgrund ihres «Auftritts» musste der Zugang zum Tunnel von beiden Seiten für eine Weile gesperrt werden.
Die Staatsanwaltschaft hat die beiden nun zu bedingten Geldstrafen verurteilt. Der Vorwurf: Behinderung des öffentlichen Verkehrs und schwerer Verstoss gegen die Verkehrsregeln, im Justizdeutsch «Überfahren einer doppelten Sicherheitslinie und Missachtung des Signals ‹Halteplatz für liegengebliebene Fahrzeuge›».

Der Mann erhielt eine bedingte Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 30 Franken, mit einer Probezeit von zwei Jahren, und eine Busse von 675 Franken. Die Frau wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 90 Franken, mit einer Probezeit von zwei Jahren, sowie einer Busse von 700 Franken verurteilt.

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